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Kulturförderung der Stadt Schweinfurt

Die Stadt Schweinfurt fördert die Arbeit nichtkommerziell Kulturschaffender. Klare Richtlinien gewährleisten die transparente Gleichbehandlung bei der Fördermittelvergabe. 25.000 Euro jährlich stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung.

Darüber hinaus versteht sich die Stadt, vertreten durch das Kulturreferat und das Kulturamt, als Partner der Kulturschaffenden in Schweinfurt und betrachtet sie als wesentliche Träger des kulturellen Lebens in der Stadt. Sie pflegt daher den Dialog mit den kulturellen Akteuren und fördert deren Aktivitäten im Rahmen ihrer kommunalen Zuständigkeit. Ziel ist es, die Arbeit nichtkommerzieller Kulturschaffender in freier Trägerschaft zu sichern und in ihrer Leistungsfähigkeit, Qualität und Innovationsfreudigkeit zu stärken. 

Fördervoraussetzungen

Die Stadt Schweinfurt gewährt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift und im Rahmen ihres jeweils gültigen Haushaltes Zuwendungen für kulturelle Zwecke. Diese Zuwendungen erfolgen nach dem Subsidiaritätsprinzip. Das heißt, der Antragsteller hat zunächst alle Möglichkeiten der Eigenfinanzierung sowie weiterer Zuschüsse oder Spenden auszuschöpfen, bevor die Stadt Schweinfurt fördernd eingreift. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
 

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden künstlerische Produktionen im Rahmen einer Projektförderung oder einer institutionellen Förderung.

Kulturförderrichtlinien 2015
 

Formulare:

Zuwendungsantrag

Verwendungsnachweis

Themen in diesem Artikel
Kultur
Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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