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Briefwahl beantragen - online, per Post oder persönlich

Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Hier erfahren Sie mehr!

Wir verschicken die Briefwahlunterlagen, sobald die Unterlagen dafür vollständig bei uns vorliegen (ca. ab 10.02.2025). Das ist unabhängig davon, wie früh Sie den Antrag stellen. Das Risiko, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu erhalten, tragen Sie selbst. Das Wahlamt hat keinen Einfluss auf den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen per Post.

Bitte beachten Sie: Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse an.

  • Online beantragen

Sie können die Briefwahlunterlagen vom 20.01.2025 bis 18.02.2025 hierexterner Link online beantragen.

  • Per Post beantragen

Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern möchten, nutzen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schicken Sie den Antrag so früh wie möglich, spätestens bitte am 17.02.2025 an die Stadt Schweinfurt. Wenn wir Ihren Antrag später erhalten, können wir nicht gewährleisten, dass die Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden.

  • Persönlich abholen

Sie können die Briefwahlunterlagen ab 10.02.2025 auch persönlich im Bürgerservice im Rathaus, Markt 1, abholen. Die Abholung ist dort bis 21.02.2025, 15 Uhr, möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen.
 

Telefonisch können Sie keinen Antrag stellen!

Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Vollmacht für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten:

  • Wichtig: Eine andere Person darf den Antrag nicht für Sie unterschreiben. Sie müssen den Antrag selbst unterschreiben! Andere Personen können Ihnen aber gerne beim Beantragen helfen.
     
  • Wenn eine andere Person den Antrag auf Briefwahl in Vertretung für Sie unterschreiben soll, braucht sie dazu eine schriftliche Vollmacht. Eine Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder eine Generalvollmacht / ein Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ ist ausreichend.
     
  • Wenn Sie eine andere Person bitten möchten, die Briefwahlunterlagen für Sie abzuholen und Ihnen zu bringen, dann verwenden Sie dazu bitte das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Zuerst unterschreiben Sie dort den „Antrag auf einen Wahlschein“. Dann unterschreiben Sie auf derselben Seite ganz unten die „Vollmacht zum Abholen“ und füllen aus, wer die Briefwahlunterlagen abholen darf.


Ich habe meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten. Was nun?

Die Unterlagen können erst ab 10.02.2025 verschickt werden. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen vorher angefordert und dann bis 19.02.2025 noch nichts bekommen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Tel. 09721 51-3360, E-Mail: wahlen@schweinfurt.de).
 

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen wieder abgeben?

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, um 18 Uhr wieder beim Wahlamt sein. 

Sie können den roten Wahlbrief in jeden Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Um die rechtzeitige Rücksendung zu gewährleisten, versenden Sie Ihren Wahlbrief bitte spätestens am 19.02.2025.

Sie können den roten Wahlbrief auch in den Briefkasten der Stadt Schweinfurt am Rathaus einwerfen. Dort können Sie die Wahlbriefe noch bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, einwerfen.

Bitte beachten: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen abgeben! Sie können aber mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen gehen, wenn Sie einen gültigen Ausweis (Reisepass/Personalausweis) dabei haben.

 

Kann ich aus dem Ausland per Briefwahl wählen?

Wir schicken Ihnen die Briefwahlunterlagen auch an Ihren Aufenthaltsort im Ausland. Bitte geben Sie die Adresse, zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in Schweinfurt an.

Bitte beachten Sie: Die Versandzeiten ins Ausland sind oft länger. Das gilt auch für den Rückversand Ihres Wahlbriefes aus dem Ausland.

 

Denken Sie daran, wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragen: Das Risiko für den Versand in das Ausland tragen Sie selbst! Das Wahlamt hat keinen Einfluss auf den rechtzeitigen Erhalt der Briefwahlunterlagen im Ausland.
 

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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