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Bürgerservice
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Eislauf im Icedome auch während der Pandemie möglich

Weil offensichtlich in der Bevölkerung aufgrund der pandemischen Lage Unklarheit herrscht, weist die Stadt Schweinfurt auf Folgendes hin:

Auch derzeit kann der öffentliche Eislauf im Icedome am Hainig stattfinden. Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, wurden mit den Beschlüssen des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 21. Dezember 2021 bundesweit einheitliche Mindeststandards festgelegt, die jedoch bestehende Beschlüsse von Bund und Ländern für weiterhin gültig erklären, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft. Bundeskanzler und Regierungschefs werden am 7. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.

Bayern regelt unter anderem für den Bereich des Sports weiterhin Folgendes:
2G plus gilt für den Zugang von Besuchern zu Sportstätten und zur praktischen Sportausbildung in geschlossenen Räumen sowie zu Freizeiteinrichtungen. Der Zugang ist nur Sporttreibenden erlaubt, soweit diese geimpft oder genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen (2G plus). Abweichend davon können minderjährige Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten zugelassen werden, allerdings finden solche Tests in den Weihnachtsferien natürlich nicht statt. 

Getesteten Personen stehen gleich:
•    Kinder bis zum sechsten Geburtstag, 
•    Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (Achtung: keine Testungen in den Ferien!) und noch nicht eingeschulte Kinder,
•    geimpfte Personen, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben (nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung).

 
Dem den öffentlichen Eislauf ausrichtende Verein ERV Schweinfurt e. V.  unterliegt die Kontrolle der vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen. Um diese zu den Stoßzeiten zu entzerren, überprüft der Verein den Impf- oder Genesenenstatus sowie die Testnachweise bereits vor dem Icedome. 

Den Eltern, die nicht 2G plus erfüllen rät der ERV, die Kinder bereits zu Hause anzuziehen und mit Schlittschuhschonern ausgestattet zum Eingang zu fahren. Darüber hinaus steht auch eine überdachte Freifläche zum Umziehen bereit, in der die Eltern den Kindern behilflich sein können.

Außerhalb der Eisfläche gilt in der gesamten Eishalle eine FFP2-Maskenpflicht. Während dem Eislaufen darf die Maske abgenommen werden, da die bisherige Regelung, dass während der Sportausübung keine Maskenpflicht besteht, weiterhin gültig ist. 
Aktuell sind im Icedome nicht mehr als 180 Eisläufer zulässig.
 

zuletzt geändert: 29.12.2021

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E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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