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Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
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Führerschein Pflichtumtausch

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dies soll nach einem gesetzlich verankerten zeitlichen Stufenplan erfolgen. Die erste Umtauschfrist ist der 19. Januar 2022. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Fahrerlaubnisinhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch einen alten grauen oder rosa Führerschein besitzen, ihren Führerschein umtauschen.

Bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Schweinfurt stehen bis zu dieser ersten Umtauschfrist fast 4.000 Anträge an. Bisher haben hiervon lediglich ca. 500 Menschen ihren Papierführerschein in den neuen Kartenführerschein getauscht. Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Schweinfurt bittet deshalb den o. g. Personenkreis alsbald den verpflichtenden Führerscheinumtausch in die Wege zu leiten. Es ist in den nächsten Monaten mit einem erhöhten Andrang zu rechnen. 

Der Antrag auf Umtausch des Führerscheines ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zu stellen. Zur Antragsstellung wird ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passbild und der bisherige Führerschein im Original benötigt. Die Verwaltungsgebühren belaufen sich auf 25,30 EUR. 

Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt www.schweinfurt.deexterner Link sowie bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Schweinfurt unter den Telefonnummern 09721/51-3523, -3525 oder -3526. 

zuletzt geändert: 18.08.2021

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