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Stadt Schweinfurt fördert Kauf von Lastenfahrrädern für Privatpersonen

Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2020

Die Stadt Schweinfurt als Mitgliedskommune der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) in Bayern will die Nutzung des Radverkehrs als umweltfreundliche Alternative zum Kfz-Verkehr nachhaltig fördern. Hierzu gehört insbesondere auch die Nutzung von Lastenpedelecs als Alternative zum Zweit- oder Drittauto. Um einen Anschub für den breiteren Einsatz solcher Fahrzeuge zu geben, hatte der Stadtrat für 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € für ein Förderprogramm eingestellt, das die Anschaffung mit einem Zuschuss unterstützt. Damit soll ein Kaufanreiz für die vergleichsweise teuren Gefährte geschaffen werden.

Anders als ein normales Fahrrad sind die robust konstruierten Lastenpedelecs mit ihren Transportkörben und -boxen ideal für den Wocheneinkauf, oder den Kindertransport geeignet. Dabei sind sie wendiger und schmaler als ein Auto und sparen so Platz und Schadstoffe ein. Lastenpedelecs sind somit eine klimafreundliche Alternative zu Kraftfahrzeugen und tragen zur Verbesserung der Luftqualität und zu einer nachhaltigen urbanen Mobilität bei.

Nach einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wurden nun die Förderbedingungen beschlossen. Somit kann das Programm ab 1. Oktober 2020 starten. Zunächst sollen Privathaushalte gefördert werden, die nach vorliegenden Erfahrungen die Hauptnutzergruppe darstellen. Sofern das Förderprogramm im kommenden Jahr fortgeführt werden sollte, kann bei erkennbarem Bedarf der Kreis der Berechtigten noch erweitert werden. Für Gewerbebetriebe, die teilweise höhere Transportkapazitäten benötigen, besteht bereits eine Bundesförderung für sogenannte E-Schwerlastenfahrräder (Transportvolumen größer 1 m³ bzw. 150 kg).

Kernelemente der Förderrichtlinie:
Gefördert werden Lastenpedelecs (Tretunterstützung bis maximal 25 km/h), die für eine Zuladung von mindestens 40 kg und höchstens 150 kg zugelassen sind und Transportmöglichkeit aufweisen oder über Transportmöglichkeiten verfügen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Schweinfurt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Pro Antragsteller und Haushalt kann eine Förderung nach dieser Richtlinie nur einmal und nur für ein Lastenpedelec in Anspruch genommen werden.

Die Förderungen werden nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen vergeben. Es gilt der Zeitpunkt des Antragseingangs nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Im Falle der Mittelausschöpfung erfolgt bei zeitgleichem Eingang ein Losentscheid.

Die Förderhöhe beträgt 25% der Nettokosten, d.h. die Anschaffungskosten abzüglich der Mehrwertsteuer, bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1.000 €. 

Was muss man tun?
Interessierte Schweinfurter holen sich ein Händlerangebot ein, das die genaue Fahrradbeschreibung und einen Kostenvoranschlag enthält. Damit wird zunächst ein Förderantrag ausgefüllt und bei der Stadt eingereicht. Nach einem positiven Förderbescheid kann der Kauf erfolgen. Dies muss jedoch in einem Zeitraum von mindestens fünf Monaten erfolgen und durch eine Rechnung belegt werden. Nach dem erfolgten Kauf zahlt die Stadt den Zuschuss aus. Der Antragsteller verpflichtet sich dabei, für zwei Jahre einen Aufkleber der Stadt anzubringen, der das Lastenpedelec als gefördertes Fahrzeug ausweist. 

Das Antragsformular, die Förderrichtlinien und weitere Informationen können auf der Homepage der Stadt unter der Adresse www.schweinfurt.de/lastenradfoerderung externer Linkabgerufen werden.

zuletzt geändert: 22.09.2020

Kontakt
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E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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