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Bericht über die Sitzung des Integrationsbeirates vom 26.06.2019

Bei seiner letzten Sitzung am 27. Juni hatte sich der Integrationsbeirat der Stadt Schweinfurt schwerpunktmäßig mit der Änderung seiner Satzung beschäftigt. 
Neben einigen redaktionellen Korrekturen wurden von dem Gremium folgende größere Änderungen an dem Satzungstext beschlossen (siehe unten). Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei der geänderten Satzung lediglich um einen Entwurf handelt. Dieser wird im nächsten Schritt zur Beratung und Abstimmung an den Stadtrat weitergeleitet. Erst nach Freigabe durch den Stadtrat wird die neue Satzung in Kraft treten! 

Beschlossene Änderungen: 

-    In § 1 „Zweck des Integrationsbeirates“ soll der Punkt „Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich Asylsuchender“ hinzugefügt werden. Hierbei geht es dem Integrationsbeirat insbesondere um die Förderung der Chancengleichheit im Bildungssystem sowie auf dem Ausbildungs-, Arbeits- und dem Wohnungsmarkt. In diesem Zusammenhang ist dem Integrationsbeirat auch die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sehr wichtig. 

-    Des Weiteren möchte der Beirat künftig weniger eigene interkulturelle Feste und Veranstaltungen organisieren, sondern sich mehr auf die politische/strukturelle Arbeit konzentrieren. Interkulturelle Veranstaltungen und integrative Projekte sollen in Zukunft mehr von den Mitgliedsorganisationen des Integrationsbeirates und anderen Organisationen durchgeführt werden. Der Integrationsbeirat ist gerne bereit die Organisation solcher Veranstaltungen und die Entwicklung von integrativen Projekten entsprechend seinen Möglichkeiten und Kapazitäten zu unterstützen.

-    Die in der Satzung festgeschriebene Anzahl an Mitgliedern soll gestrichen werden. Hier möchte der Beirat etwas flexibler werden, um bei Interesse neue Migrantenvereine und sonstige Organisationen in den Integrationsbeirat aufnehmen zu können, ohne dass hierfür jedes Mal ein langwieriger Satzungsänderungsprozess losgetreten werden muss.  

-    Die Anzahl an Ersatzmitgliedern für die einzelnen Integrationsbeirätinnen und -beiräte soll von zwei auf eine Person reduziert werden. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die ursprüngliche Erweiterung auf zwei Ersatzmitglieder für die Arbeit des Integrationsbeirates keinen ersichtlichen Vorteil brachte. 

-    Eine der wichtigsten Änderungen in der Satzung ist die Erweiterung des § 9 um den folgenden Satz: „Diskriminierende Äußerungen und Handlungen von Beiratsmitgliedern werden im Sinne der Selbstverpflichtungserklärung des Integrationsbeirates vom 26.09.2018 disziplinarisch geahndet.“ 
Der Integrationsbeirat geht davon aus, dass alle Menschen - egal woher sie kommen, welche Hautfarbe sie haben, welcher Religion sie angehören und welchen Bildungsstand sie haben - in der Lage sind zu diskriminieren und rassistisch zu handeln.
Sofern es von einzelnen Mitgliedern des Beirates in Zukunft diskriminierende Äußerungen oder Handlungen geben sollte, werden diese sanktioniert. Verstöße können zum Ausschluss aus einer Sitzung und bei Wiederholung sogar zum Ausschluss aus dem Gremium führen. Mit dieser Satzungsänderung möchte der Integrationsbeirat verdeutlichen, dass er Rassismus und Diskriminierung innerhalb der zugewanderten Bevölkerung genauso ernst nimmt, wie innerhalb der einheimischen Bevölkerung. Er ist nicht bereit diese zu dulden – schon gar nicht in den eigenen Reihen.


 

zuletzt geändert: 05.07.2019

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