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Einführung von Vertragsstrafen bei Parkverstößen

Durch die Verbreiterung der Parkflächen in den städtischen Tiefgaragen Georg-Wichtermann-Platz und Museum Georg-Schäfer stehen den Parkkunden zukünftig Stellplätze mit einer grundsätzlich für alle Pkw ausreichenden Breite von 2,50 Meter zur Verfügung. 

Hierdurch sind jedoch insgesamt 46 Parkplätze wegfallen. Die Beachtung der vorhandenen Markierungen wird also zukünftig wichtiger denn je, damit jeder, der in die Parkgaragen einfährt, auch tatsächlich einen Stellplatz findet. Daher wurde für die beiden betroffenen Tiefgaragen und auch für die Parkgarage Kunsthalle die Parkhaus-/Tiefgaragenordnung geändert.

Insbesondere bei regelwidrigem Parken, wie zum Beispiel unberechtigtes Parken auf Sonderparkplätzen (Behinderten-/Elektro-/Familienstellplätze) oder das Nichteinhalten der Parkmarkierungen wird künftig eine Vertragsstrafe von 20,00 € fällig werden. Die neue Tiefgaragenordnung samt der Vertragsstrafenregelung wird ab 01. Oktober 2018 in Kraft treten.

Damit verfolgt die Stadt Schweinfurt nicht das Ziel zusätzliche Einnahmen zu generieren, sondern die vorhandenen Parkflächen im Interesse aller Besucher der Innenstadt optimal auszunutzen. In einer Übergangszeit, voraussichtlich bis zum Jahresende 2018, wird auf Verstöße und die damit einhergehende Kostenfolge zunächst nur hingewiesen. Nur bei hartnäckigen Wiederholungstätern wird in diesem Zeitraum die Vertragsstrafe auch eingefordert.

Auf die neue Parkhausordnung und die Kostenfolge bei Verstößen wird auch durch zusätzliche Beschilderung in den Garagen ausdrücklich hingewiesen. 

 

 

zuletzt geändert: 21.11.2018

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