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Fahrrad-Schutzstreifen Ignaz-Schön-Straße

Rechtzeitig zum Beginn der Haupt-Fahrradsaison hat die Ignaz-Schön-Straße stadtauswärts einen sogenannten Fahrradschutzstreifen bekommen. Im November letzten Jahres hat der Bau- und Umweltausschuss diese Maßnahme beschlossen, die den Straßenabschnitt zwischen der Moritz-Fischer-Straße und der Jehlestraße betrifft.

Die alten Markierungen, die momentan noch zu sehen sind, werden separat entfernt.

Der Fahrradschutzstreifen führt die Radfahrer ab der Ludwig-Erhard-Schule künftig nicht mehr hinter der Parkreihe weiter, sondern davor. Dazu wurden die parkenden Fahrzeuge in den Gehweg hineingerückt. Für die in diesem Bereich häufig in dichten Gruppen laufenden Fußgänger und radelnden Kinder, die bis acht Jahre noch den Gehweg nutzen müssen und bis zehn Jahre nutzen dürfen, wurde ausreichend Platz gelassen.

Die Verkehrsplanung weist in diesem Zusammenhang auch auf die seit letztem Jahr an Werktagen geltende Tempo-30-Regelung vor Schulen hin.

 

Hintergrundinformation:

Grundsätzlich werden Schutzstreifen durch eine gestrichelte Linie und mit Fahrrad-Symbolen neben der Fahrbahn markiert. Sie signalisieren den übrigen Verkehrsteilnehmern deutlich, dass hier Radfahrer unterwegs sind und zum Straßenverkehr gehören.

Schutzstreifen gelten im Vergleich zu anderen Führungsformen als sichere Verkehrsführung und fanden bundesweit in den letzten Jahren starke Verbreitung. In Schweinfurt erfolgt der schrittweise Ausbau als eine von mehreren Maßnahmen, um die vom Stadtrat 2013 beschlossene Erhöhung des Radverkehrs in der Stadt Schweinfurt zu erreichen.

An Einmündungen und Grundstückszufahrten treten auf Schutzstreifen weniger Konflikte mit abbiegenden oder einfahrenden Fahrzeugen auf. Dies ist bei konventionellen Radwegen eine Hauptgefahrenquelle. Beim Entgegenkommen größerer Fahrzeuge dürfen Fahrradschutzstreifen ausnahmsweise überfahren werden, wobei der Radverkehr dabei selbstverständlich nicht behindert oder gefährdet werden darf. Wer Radfahrer mit seinem Auto überholt, muss einen Sicherheitsabstand von 1,5 m einhalten.

Ein Sicherheitsabstand ist auch zu den parkenden Fahrzeugen nötig, weshalb der Schutzstreifen einen eigenen Trennstreifen auf der Innenseite hat.

zuletzt geändert: 19.03.2018

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