Anmeldung
Benutzername
Passwort
 
Neu anmelden Passwort vergessen?
Für Sie zuständig

Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

Adresse in Karte anzeigen

Öffnungszeiten:

Mo. 8:00  -  18:00
Di. 8:00  - 18:00
Mi. 8:00  - 18:00
Do. 8:00  - 18:00
Fr.  8:30  - 16:00
1. Samstag im Monat  9:30 - 12:00

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 8:00  -  16:30
Di. 8:00  - 16:30
Mi. 8:00  - 16:30
Do. 8:00  - 17:00
Fr.  8:30  - 13:00

Stadt Schweinfurt reagiert auf aktuelle Anforderungen im Bereich Katastrophenschutz

Neues Sachgebiet in der Stadtverwaltung

Die Stadt Schweinfurt richtet zum 1. Mai 2017  ein neues Sachgebiet Katastrophenschutz im Amt für Öffentliche Ordnung ein. Bislang wurden die Aufgaben des Katastrophenschutzes in einem gemeinsamen Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz bearbeitet.

„Katastrophenschutz ist heute mehr denn je ein Thema, dessen man sich annehmen muss. Die Aufgaben haben sich verändert, wir zum Beispiel müssen aufgrund der Einrichtung eines Brennelemente-Zwischenlagers am Standort des ehemaligen Kernkraftwerks Grafenrheinfeld auch einen nuklearen Katastrophenschutz vorhalten. Und natürlich nimmt die Bedeutung dieses Themas nicht zuletzt durch die Terroranschläge in den vergangenen Monaten in ganz Europa zu. Die organisatorische Neuausrichtung der Stadtverwaltung ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt“, so Oberbürgermeister Sebastian Remelé.

Leiter des neuen Sachgebietes wird Andreas Oesterreich. „Herr Oesterreich kann umfangreiche Erfahrungen im Brand- wie im Katastrophenschutz aufweisen und ist für die Steuerung der verdichteten und umfangreichen Aufgaben des Katastrophenschutzes der richtige Mann“, so Sicherheitsreferent Jan von Lackum. 

Hintergrundinformation:

Als kreisfreie Stadt nimmt die Stadt Schweinfurt den Auftrag einer unteren Katastrophenschutzbehörde wahr. Sie hat die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

Zu den Vorbereitungsmaßnahmen gehört hauptsächlich

  • die Erstellung und Fortschreibung von allgemeinen Katastrophenschutzplänen und, insbesondere für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential, Alarm- und Einsatzpläne
  • die Regelung der Katastropheneinsatzleitung inkl. Aus- und Fortbildung,
  • die Sicherstellung der Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten
  • die Vorhaltung der für die Einsatzleitung notwendigen Ausstattung
  • die Durchführung von Katastrophenschutzübungen.

Führungsgruppe Katastrophenschutz / Örtliche Einsatzleitung

Zentrale Einrichtungen der Einsatzleitung im Katastrophenfall sind die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) als administrativ-organisatorische Führung und die Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) zur operativ-taktischen Führung vor Ort. Die Örtliche Einsatzleitung wird in Schweinfurt von im Voraus benannten Einsatzkräften der Feuerwehr besetzt.

Die Führungsgruppe Katastrophenschutz besteht aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die im Katastrophenfall über die Integrierte Leitstelle (Notrufnummer 112) alarmiert werden und auf der Feuerwache einen Stab zur Einsatzleitung bilden. Sie hat eine Sollstärke von ca. 20 Personen, da aber bei längeren Einsätzen auch ein Schichtwechsel möglich sein muss und mögliche Verhinderungen aufgrund von Urlaub oder Krankheit berücksichtigt werden müssen, liegt die Gesamtstärke der in die FüGK berufenen Mitarbeiter im Moment bei rund 80.

Leiter der FüGK ist Sicherheitsreferent Jan von Lackum, der von den anderen städtischen Referatsleitungen vertreten wird. Die FüGK trifft die Entscheidung darüber, ob eine Katastrophe vorliegt oder nicht. Darüber hinaus bestimmt sie über wichtige Vorgehensweisen, wie zum Beispiel die Evakuierung von Teilen der Stadt, die Warnung der Bevölkerung, usw.

Zusätzlich organisiert sie all das, was die Einsatzkräfte vor Ort nicht leisten oder beschaffen können (z.B. Beschaffung von Sandsäcken oder Transportfahrzeugen/-Hubschraubern, Bereitstellung von Ausweichunterkünften, Besorgen von Gerät und Material, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit etc.). Dabei verfügt sie über weitreichende hoheitliche Rechte und ist grundsätzlich jedem gegenüber weisungsbefugt.

Mögliche Szenarien für den Einsatz der FüGK könnten sein: Chemieunfall mit Austritt gefährlicher Stoffe, Flugzeugabsturz, Eisenbahnunglück, Großbrand, Bombenfund, größerer Stromausfall, Pandemie, Tierseuche, Hochwasser, Freisetzung radioaktiver Strahlung (Kernkraftwerk), Terrordrohungen etc.

Stabsrahmenübung im August

Um im Ereignisfall effektiv arbeiten zu können, müssen die Mitarbeiter der FüGK geschult und Ereignisse in Übungen durchgespielt werden. Dazu werden regelmäßig kleinere und auch größer angelegte Übungen organisiert.  Anfang August findet eine sogenannte Stabsrahmenübung statt, bei der ein Schadensereignis angenommen wird und die Abläufe so real wie möglich erprobt werden. Die Übung bleibt dabei auf der Ebene der Einsatzleitung, d.h. es werden keine echten Einsatzkräfte an Übungsobjekten tätig.

Die Übung ist vom Staatsministerium des Innern initiiert und wird von der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried mit entsprechenden fiktiven Ereignis-Einspielungen durchgeführt.

Störfallbetriebe

Als Störfallbetriebe werden Betriebe bezeichnet, die gefährliche Stoffe in einer solchen Größenordnung vorhalten, dass sie der Störfallverordnung unterliegen. Damit gelten besondere Pflichten bezüglich des betrieblichen Sicherheitsmanagements. In regelmäßigen Vor-Ort-Besichtigungen werden die Betriebsbereiche durch ein Gremium aus Behördenvertretern kontrolliert (u.a. Umweltschutz, Wasserrecht, Brandschutz, Katastrophenschutz, Bauverwaltung). Man unterscheidet, je nach Gefährdungspotential, in Betriebsbereiche der unteren oder oberen Klasse. An Betriebe der oberen Klasse werden verschärfte Anforderungen gestellt (z.B. muss die Katastrophenschutzbehörde einen externen Notfallplan erstellen und die sonst im 3-Jahres-Rhythmus stattfindenden Vor-Ort-Besichtigungen finden jährlich statt).

In Schweinfurt gibt es derzeit 10 Störfallbetriebe/ Betriebsbereiche (im Vergleich zu Städten ähnlicher Größe liegt Schweinfurt hier über dem Durchschnitt):

Betriebsbereich

Straße

Betriebsbereich der Oberen / Unteren Klasse

Schaeffler Technologies

Georg-Schäfer-Str.

Obere Klasse

SKF Werk II

Ernst-Sachs-Str.

Obere Klasse

ZF Werk Süd

Röntgenstr.

Obere Klasse

Beiselen

Silbersteinstr.

Obere Klasse

Walther

Hafenstr.

Obere Klasse

FAG Aerospace

Georg-Schäfer-Str.

Untere Klasse

SKF Werk III

Hans-Böckler-Str.

Untere Klasse

ZF Werk Nord

Ernst-Sachs-Str.

Untere Klasse

ML Lubrication

Hafenstr.

Untere Klasse

Schäflein Logistics

Lilienthalstr.

Untere Klasse

Nuklearer Katastrophenschutz - Sonderplan KKG

Nach den Ereignissen von Fukushima wurde durch die Innenminister-Konferenz die Erweiterung der Evakuierungsradien bei nuklearen Ereignissen in Deutschland beschlossen: Die Zentralzone wurde von 2 km auf 5 km erweitert, die Mittelzone von 10 km auf 20 km.

Für Schweinfurt hat dies die konkrete Konsequenz, dass der Stadtteil Oberndorf nun in die Zentralzone fällt und vorrangig binnen 6 Stunden evakuiert werden muss. Für das restliche Stadtgebiet gibt es hinsichtlich der Zonenzuordnung keine Änderung – es bleibt der sogenannten Mittelzone zugeordnet.

Die Evakuierung von Personen, die sich nicht selbstständig mit Fahrzeugen fortbewegen können, soll mit Zügen der Deutschen Bahn erfolgen. Es handelt sich hierbei um ca. 25% der Schweinfurter Bevölkerung (75 % der Bewohner verlassen das Evakuierungsgebiet mit einem eigenen Transportmittel oder als Mitfahrer). Der Transport zum Bahnhof erfolgt mit Bussen von vorgeplanten Sammelstellen im Stadtgebiet.

zuletzt geändert: 02.05.2017

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

Sichere elektronische Kommunikation mit BayernIDexterner Link

Adresse in Stadtplan anzeigen