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Strafverfahren gegen Oberbürgermeister erwartungsgemäß eingestellt – Sebastian Remelé zeigt sich erleichtert

Erwartungsgemäß aber auch mit Erleichterung nahm Oberbürgermeister Sebastian Remelé die Nachricht auf, dass das Strafverfahren wegen Untreue gegen ihn eingestellt ist.

„Natürlich bin ich erleichtert, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde, gleichwohl ich dieses Ergebnis erwartet habe. Ich habe mir strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen. Wie auch die Staatsanwaltschaft nun mitteilt, gab es keinen hinreichenden Tatverdacht“, so Sebastian Remelé.

Auch das Strafverfahren gegen den ehemaligen Personalamtsleiter der Stadt wurde gegen Auflage eingestellt.

„Es ist gut zu wissen, dass auch das Verfahren gegen meinen ehemaligen Personalamtsleiter eingestellt wurde, wenngleich auch mit einer Auflage. Er hatte als Nebentätigkeit deklariert, was eigentlich keine Nebentätigkeit war – dass er,  als verdienter Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der über lange Jahre einen wichtigen und guten Job gemacht hat, von den Medien, allen Voraus der Schweinfurter Tageszeitung, auf Grund eines solchen Fehlverhaltens allerdings so in den Fokus der Öffentlichkeit gestellt wurde, ist aus meiner Sicht unangebracht wie auch unprofessionell. Es ist nur zu gut nachvollziehbar, dass dies für ihn und seine Familie sowohl psychische als auch physische Auswirkungen hatte.“

Nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft liegen die Akten nun erneut bei der Landesanwaltschaft.

 

Hintergrund:

In der Stadtratssitzung am 15. März 2016 wurde in nichtöffentlicher Sitzung bekannt, dass der Ausdruck einer E-Mail anonym verschickt wurde, in der es um eine Rechnung geht, die der Personalamtsleiter der Stadt Schweinfurt an die Stadtwerke Schweinfurt GmbH stellte. Grund: er übernahm, in Abstimmung mit seinem Personalreferenten, dem Oberbürgermeister, die Geschäftsführerauswahl für die Stadtwerke Schweinfurt GmbH. Deren damaliger Geschäftsführer stand vor der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch eine ordentliche Kündigung. Da er zu diesem Zeitpunkt aber weder abberufen noch freigestellt war, sondern seinen Verpflichtungen krankheitsbedingt nicht nachkommen konnte, musste das Ausschreibungsverfahren außerhalb der Stadtwerke durchgeführt werden.

Oberbürgermeister Sebastian Remelé leitete daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst und den damaligen Personalamtsleiter ein.

zuletzt geändert: 10.03.2017

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