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Die Stadt Schweinfurt weist aufgrund mehrerer Anfragen von Bürgern darauf hin, dass es sich bei Angebotsschreiben von einem Unternehmen aus Leipzig mit dem Titel „Schweinfurt.Gewerbe-Meldung.de“, nicht um behördliche Schreiben handelt, auf die Gewerbetreibende oder andere Organisationen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung reagieren müssen.
Es handelt sich lediglich um ein privatrechtliches Angebot eines Unternehmens, welches gegen ein im „Kleingedruckten“ näher bezeichnetes Entgelt ein Vertragsverhältnis mit dem Gewerbetreibenden begründen möchte. Empfänger dieser Schreiben sollten vor Abgabe der erbetenen Rückantwort prüfen, ob sie einen solchen Vertrag tatsächlich wünschen.
Bei Fragen ist das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Schweinfurt telefonisch unter 09721/51-3473 erreichbar.
zuletzt geändert: 20.02.2017