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Ab 1. Januar 2017 tritt eine große Pflegereform in Kraft. Das Pflegestärkungsgesetz II schafft mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs somit einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung. Die bisherige Eingruppierung in drei Pflegestufen entfällt, es wird zukünftig nach „Pflegebedarfsgraden“ unterschieden. Dies bedeutet für alle Beteiligten umfassende Änderungen.
So wurden insbesondere Demenzerkrankte, die meist im Anfangsstadium oft noch körperlich fit sind, kaum in der Begutachtung berücksichtigt. Mit dem neuen „Begutachtungsassessment“ und den „Pflegebedarfsgraden“ werden hier zum Beispiel körperliche sowie geistige Fähigkeiten gleichermaßen Berücksichtigung finden, was bei den bisherigen „Pflegestufen“ nicht der Fall war.
Der Pflegestützpunkt Schweinfurt möchte mit seinen Informationsveranstaltungen sowohl Pflegebedürftige und deren Angehörige wie auch Fachkräfte und interessierte Personen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt über die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes II informieren.
Beide kostenlose Informationsveranstaltungen finden am
Donnerstag, 10. November, 15.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
und
Donnerstag, 24. November, 15.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr
in den Räumlichkeiten des Schrotturmes, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang),
Petersgasse 3, 97421 Schweinfurt statt.
Aus organisatorischen Gründen wird um vorherige Anmeldung gebeten:
Pflegestützpunkt Schweinfurt
Petersgasse 5
97421 Schweinfurt
Tel. 09721 – 5 33 23 0 Fax: 09721 – 5 33 23 18
E-Mail: info@pflegestuetzpunkt-sw.de
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Di und Do: 13.00 bis 17.00 Uhr
zuletzt geändert: 27.10.2016