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Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

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Di. 8:00  - 18:00
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Einführung der gebietsunabhängigen Fahrzeugzulassung im Bereich des Landkreises und der Stadt

Landrat Harald Leitherer und Oberbürgermeister Sebastian Remelé haben die gemeinsame Einführung der gebietsunabhängigen Fahrzeugzulassung im Bereich des Landkreises und der Stadt offiziell bekanntgeben. Ab dem 01.04.2012 sollen die Bürger der Stadt und des Landkreises die freie Wahl haben, wo sie ihre Fahrzeuge zulassen.

Beide Zulassungsstellen sind räumlich voneinander getrennt. Die Zulassungsbehörde des Landratsamtes ist in der Schrammstraße 1 zu finden und die der Stadt Schweinfurt am Sennfelder Bahnhof 2. 

Zulassungsvorgänge:

• Zulassung von Neu-/Gebrauchtfahrzeugen,
• Ummeldungen mit/ohne Halterwechsel,
• Außerbetriebsetzung/Wiederzulassung,
• Änderung der Kennzeichenart (z.B. Saisonkennzeichen),
• Halter- und Fahrzeugdatenänderung,
• Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen.

Wenn allerdings andere Eintragungen vorzunehmen sind, die einer Ausnahmegenehmigung bedürfen oder wenn es um die Zuteilung von roten Oldtimer- bzw. Dauerkennzeichen für Händler geht, wird dies nach wie vor von der tatsächlich zuständigen Zulassungsstelle gemacht.

 

zuletzt geändert: 13.01.2012

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