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Pionier bei der Entbürokratisierung

Stadt Schweinfurt hebt Stellplatzpflicht und Kinderspielplatzpflicht für Bauvorhaben auf

Zum Jahreswechsel hat der Freistaat Bayern Änderungen in der Bayerischen Bauordnung vorgenommen. So wurde unter anderem die Entscheidung über die Frage, ob es auch zukünftig bei Bauvorhaben eine Verpflichtung zum Erstellen von Stellplätzen bzw. in bestimmten Fällen auch zur Erstellung von Kinderspielplätzen gibt, mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2025 in die Hände der Kommunen gelegt.

Die Stadt Schweinfurt macht davon als eine der ersten Kommunen in Bayern Gebrauch. Ganz im Zeichen von Entbürokratisierung und Eigenverantwortung der Bauherren, hat der Schweinfurter Stadtrat mit breiter Mehrheit am 25. März 2025 auf Vorschlag der Stadtverwaltung entschieden, die bisherige Stellplatzsatzung und die bisherige Kinderspielplatzsatzung bereits mit Beginn des Monats April 2025 aufzuheben. 

Für Bauvorhaben, die ab diesem Zeitpunkt genehmigt werden, bedeutet dies, dass keine Stellplätze oder Kinderspielplätze mehr nachgewiesen werden müssen. Letztendlich entscheiden nun die Bauherren ausschließlich selbst, ob und wie viele Stellplätze sie realisieren und ob ein Kinderspielplatz auf ihrem Baugrundstück angelegt wird. Die Bauherren können nun frei über Anzahl und Ausführung entscheiden und auf die jeweilige örtliche Situation reagieren. An Stelle der bisherigen Pflichtregelungen können nun individuelle Lösungen gefunden werden. Weiterer Vorteil: Auch die jeweiligen Prüfverfahren werden dadurch schlanker und weniger umfangreich, in einigen Fällen wird ein Baugenehmigungsverfahren sogar entbehrlich. Das kann zu Zeit- und Kostenvorteilen führen. 

Bisher sah die Bayerische Bauordnung eine Verpflichtung vor, Stellplätze auf dem Baugrundstück oder in dessen Nähe zu errichten. Auch für Wohnbauvorhaben ab vier Wohneinheiten gab es eine gesetzliche Spielplatzpflicht. Die Stadt Schweinfurt hatte diese Regelungen durch entsprechende ortsrechtliche Satzung konkretisiert. Die finanzielle Ablösung der Verpflichtungen war in den Satzungen ebenfalls geregelt. 

Der Wegfall der Verpflichtungen wird aus Sicht der Stadt Schweinfurt nicht dazu führen, dass in Zukunft keine Stellplätze oder Kinderspielplätze mehr realisiert werden. Beide tragen oftmals zur Attraktivität und besseren Vermarktung der Bauvorhaben bei. Das Angebot öffentlicher Spielplätze im Stadtgebiet ist zudem groß: Die Stadt Schweinfurt unterhält über 80 öffentliche Spiel- und Bolzplätze. 

Die Stadt Schweinfurt wird die Entwicklung beobachten. Sollten sich Fehlentwicklungen einstellen, bestünde jederzeit die Möglichkeit, durch entsprechende Satzungen entgegenzusteuern. Die Stadt Schweinfurt ist aber überzeugt, dass sich die Gestaltungsfreiheit durchsetzen wird und zum Wohle der Stadt beitragen wird. Im Idealfall weitet sich dieser Wegfall von Vorschriften auch auf andere Lebensbereiche aus und trägt zur vielfach geforderten Entbürokratisierung bei.
 

zuletzt geändert: 26.03.2025

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