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Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
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Weiterhin Ermäßigungen für Sozialausweisinhabende beim ÖPNV

Aufgrund der Veränderungen beim ÖPNV in Schweinfurt zum Jahreswechsel 2024/2025 informiert die Stadtverwaltung nochmals über die weiterhin bestehenden Ermäßigungen im Busverkehr für Sozialausweisinhabende.

Den Sozialausweis der Stadt Schweinfurt erhalten Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (3. u. 4. Kapitel SGB XII), Bürgergeld (SGB II) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) laufend beziehen. Personen, die nur über geringes Einkommen verfügen erhalten einen Sozialausweis auf Antrag, sofern die übrigen leistungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Sozialausweis berechtigt zu verschiedensten Rabattierungen und fördert so aktiv die kulturelle sowie gesellschaftliche Partizipation des angesprochenen Personenkreises.

Ein fester Bestandteil der vorgenannten Rabattierungen ist seit vielen Jahren die Vergünstigung beim ÖPNV der Stadtwerke Schweinfurt GmbH. Im Rahmen der Veränderungen zum Jahreswechsel hat die Stadtverwaltung Schweinfurt zusammen mit den Stadtwerken Schweinfurt eine Vereinbarung treffen können, die den Sozialausweisinhabenden weiterhin eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die Einzelfahrt in der Wabe 500 ermöglicht. Darüber hinaus können Vielfahrer alternativ beim Amt für soziale Leistungen der Stadt Schweinfurt einen Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % der verauslagten Kosten für ein Monatsticket stellen. Der Antrag ist zu den üblichen Öffnungszeiten im Amt für soziale Leistungen der Stadt Schweinfurt, Rathaus, Zimmer Nr. 112, erhältlich.
 

zuletzt geändert: 31.01.2025

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