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Referat III
Bürgerservice
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Schweinfurter Mietspiegel neu aufgelegt

Die Stadt Schweinfurt hat den Mietspiegel unter Mitwirkung des Mietervereins Schweinfurt und Umgebung e.V. und des Haus- und Grundbesitzervereins Schweinfurt und Umgebung e.V. mit Stand 01.02.2023 fortgeschrieben. 

Der Mietspiegel kann, wie in der Vergangenheit auch, als Anhaltspunkt für Mieten in freifinanzierten Wohnungen im Stadtgebiet verwendet werden. Für Wohnungen, welche mit öffentlicher Förderung gebaut wurden oder werden (sozialer Wohnungsbau), kann der Mietspiegel nicht als Richtlinie genutzt werden, solange für diese Wohnungen Bindungen nach dem Bayer. Wohnungsbindungsgesetz bestehen. 

Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar. Er erfüllt nicht die wissenschaftlichen Voraussetzungen, die gem. den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches an einen sogenannten „qualifizierten“ Mietspiegel gestellt werden. 

Die im Mietspiegel enthaltene und für den gesamten Stadtbereich gültige Tabelle beinhaltet die ortsüblichen Vergleichsmieten als Orientierungswerte, jeweils unterteilt nach Wohnungsgrößen und –qualitäten sowie nach den Baujahren der Objekte. Das im Mietspiegel zur Bestimmung der Wohnungsqualität enthaltene Punktesystem wurde bezüglich der Modernisierung der Heizungsanlage ergänzt. Zudem wurde das Punktesystem für den Endenergiebedarf des Gebäudes verändert. 

Unter Berücksichtigung der in den vergangenen zwei Jahren festgestellten Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt im Stadtgebiet Schweinfurt waren die als Anhaltspunkt dienenden Mietpreis-Spannen durch moderate Erhöhungen zwischen 1 % und 5 % anzupassen. Dadurch kann sich beispielsweise der Mietpreis je Quadratmeter für eine 60 m² große und gut ausgestattete Wohnung, Baujahr 1955, mit WC, Bad oder Dusche sowie Zentralheizung von 5,40 €/m² auf 5,67 €/m² (340,20 €/monatlich) erhöhen. Für eine in Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnung, Baujahr 1995, können künftig monatlich bis zu 7,68 €/m² (460,80 €/monatlich; bisher: 7,46 €/m²) angesetzt werden. Für eine Neubauwohnung mit 60 m² und guter Ausstattung, Baujahr ab 2018, kann eine monatliche Miete bis zu 9,11 €/m² (546,60 €/monatlich; bisher: 9,02 €/m²) vereinbart werden. Bei sehr guter Ausstattung der Wohnung kann sich der Mietpreis bis auf 9,56 €/m² (bisher: 9,47 €/m²), bei kleineren Wohnungen (unter 50 m²) auch bis zu 10,34 €/m² (bisher: 10,25 €/m²) erhöhen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in der Tabelle genannten Mietpreis-Spannen als Richtwerte zu sehen sind, die Vermietern und Mietern die Möglichkeit geben, die für eine Wohnung angemessene Miete in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalles zu vereinbaren.

Der neue Mietspiegel kann ab 01.02.2023 HIER kostenlos eingesehen und auch ausgedruckt werden. Wer gerne eine Papierfassung des Mietspiegels möchte, erhält diese für 5,00 € beim Bürgerservice im Rathaus. 

zuletzt geändert: 02.02.2023

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