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Neue Regeln für Essen und Getränke zum Mitnehmen

Neues Verpackungsgesetz fordert ab dem 01. Januar 2023 Mehrwegalternativen
 

Essen und Getränke zum Mitnehmen sind voll im Trend. In Zeiten von Corona ist die Nachfrage noch einmal deutlich gestiegen. Allerdings erfolgt die Abgabe von Getränken und Speisen immer noch zum größten Teil in Einwegverpackungen. Diese belasten Klima und Umwelt. Dabei sind umweltverträglichere Mehrwegalternativen längst verfügbar und deren Angebot ab 01. Januar 2023 sogar Pflicht

Betriebe die Essen und Getränke zur Mitnahme anbieten, wie Gastronomie, Bäckereien Metzgereien, etc., müssen spätestens ab diesem Zeitpunkt, abhängig von der Größe des Betriebs, Mehrwegalternativen anbieten oder mitgebrachte Mehrwegbehälter der Kundinnen und Kunden befüllen. Bereits seit dem 03. Juli 2020 sind einige Einwegprodukte aus Kunststoff, beispielsweise Styropor-Schalen, ganz verboten. 

Welche Regeln „kleine“ und „große“ Betriebe ab dem 01. Januar 2023 zu beachten haben, sind dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen. Außerdem stehen Ihnen auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de/mehrwegexterner Link oder direkt unter https://esseninmehrweg.de/materialien-fuer-betriebe/externer Link weitere Informationen zum Thema zur Verfügung.

Bei Fragen zu Hygienebestimmungen wenden Sie sich bitte an die Lebensmittelüberwachung (lebensmittelueberwachung@schweinfurt.de). Sollten Sie Fragen zum Verpackungsgesetz haben, bitten wir Sie das Klimaschutzmanagement der Stadt Schweinfurt zu kontaktieren (klimaschutz@schweinfurt.de). 

zuletzt geändert: 08.11.2022

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