IMPFANGEBOTE IN STADT UND LANDKREIS SCHWEINFURT
Sie möchten sich erstmals impfen lassen oder wollen Ihren bestehenden Impfschutz auffrischen?
Im Folgenden finden Sie alle Impfangebote von Stadt und Landratsamt Schweinfurt. Eine Auswahl an Arztpraxen in Stadt und Landkreis Schweinfurt, die derzeit Impfungen durchführen, finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite.
Bitte lesen Sie für alle weiteren Informationen auch den Absatz weiter unten "Allgemeine Informationen zur Impfung".
Informationen zum Impfen und zu den AHA-Regeln in ukrainischer Sprache finden Sie hier.
Impfladen in der Stadtgalerie
Dienstag bis Samstag
11:00 Uhr bis 19:00 Uhr Stadtgalerie Schweinfurt (Erdgeschoss)
(Dieses Angebot besteht nicht an offiziellen Feiertagen.)
Mobiles Impfen im Landkreis
Donnerstag, 19. Mai 2022
11:00 - 18:00 Uhr Historisches Rathaus, Hauptstraße 1, 97508 Grettstadt
Freitag, 20. Mai 2022
11:00 - 16:45 Uhr Touristinfo (Altes Rathaus), Marktplatz 20, 97447 Gerolzhofen
Freitag, 27. Mai 2022
13:00 - 18:00 Uhr Bibliothek Schwebheim, Schulstraße 22, 97525 Schwebheim
Samstag, 28. Mai 2022
11:00 - 18:00 Uhr Grundschule Euerbach, Schulstraße 1, 97502 Euerbach
Dienstag, 31. Mai 2022
11:00 - 18:00 Uhr Rathaus Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97400 Werneck
Freitag, 3. Juni 2022
11:00 - 18:00 Uhr Rathaus Dittelbrunn, Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn
Samstag, 4. Juni 2022
11:00 - 18:00 Uhr, Dr. Maria Probst Halle, Friedhofstraße 18, Wasserlosen
Freitag, 10. Juni 2022
11:00 - 16:45 Uhr, Touristinfo (Altes Rathaus) Gerolzhofen, Marktplatz 20, 97447 Gerolzhofen
Samstag, 11. Juni 2022
11:00 - 18:00 Uhr, Pfarrheim, Ahornstraße 15, 97532 Üchtelhausen
Dienstag, 14. Juni 2022
11:00 - 18:00 Uhr, Historisches Rathaus Grettstadt, Hauptstraße 1, 97508 Grettstadt
Dienstag, 28. Juni 2022
11:00 - 18:00 Uhr, Rathaus Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck
Freitag, 1. Juli 2022
11:00 - 16:45 Uhr, Touristinfo (Altes Rathaus) Gerolzhofen, Marktplatz 20, 97447 Gerolzhofen
Arztpraxen
Im Folgenden finden Sie außerdem eine Auswahl an Arzt-Praxen in Stadt und Landkreis Schweinfurt, die derzeit Impfungen durchführen. Bitte beachten Sie, dass diese Liste fortlaufend aktualisiert und angepasst werden kann und keine abschließende Auflistung aller Praxen, die Impfungen durchführen, darstellt.
Hinweis: Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass die unten aufgeführten Praxen zwischenzeitlich aufgrund der erhöhten Nachfrage nur noch ihre eigenen Patienten impfen. Bitte erkundigen Sie sich daher im Vorfeld bei der jeweiligen Praxis.
Das HausarztZentrum
Schmiedgasse 3 in 97506 Grafenrheinfeld
Hauptstraße 95 in 97493 Bergrheinfeld
Hauptstraße 37 in 97520 Röthlein
Schweinfurter Straße 31 in 97525 Schwebheim
Tel.: 09723 / 931000
Mainbogenpraxis
Reichsdorferstraße 2-4
97526 Sennfeld
Tel.: 09721 / 75980
Walter Stolz
Friedrich-Stein-Straße 9
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 186777
Ärztezentrum Gerolzhofen
Schwarzenbergstraße 3
97447 Gerolzhofen
Tel.: 09382 / 310060
Someia Sharara
Keßlergasse 26
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 23119
Dr. Andreas Handschuh
Robert-Koch-Straße 10
97422 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 6050974
Rene Lutz
Jägersbrunnen 4
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 21206
Dr. Petra Maierhofer
Katharina Hornung
Dr. Heitsch
Gartenstraße 5
97526 Sennfeld
Tel.: 09721 / 68252
Barbara Fritsch
Am Schwimmbad 3
97526 Sennfeld
Tel.: 09721 / 83789
Dr. med Eva Maria Nied
Schweinfurterstr. 113
97464 Niederwerrn
Tel.: 09721 / 9418000
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR IMPFUNG
Merkblatt zur Corona-Impfung auf Ukrainisch (Вакцинація від коронавірусу)
Вакцинація від коронавірусу
Terminbuchung und notwendige Dokumente
Seit 01. März 2022 sind alle Impfangebote des gemeinsamen Impfzentrums von Stadt und Landratsamt Schweinfurt ohne vorherige Terminvereinbarung zugänglich.
Für einen reibungslosen und vor allem schnelleren Ablauf vor Ort bitten wir Sie darum, die weiter untenstehenden Dokumente ausgedruckt sowie ausgefüllt zu den einzelnen Impfungen mitzubringen.
Zu jeder Impfung muss zudem ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorgelegt werden können. Zusätzlich wäre es hilfreich, wenn auch der Impfpass sowie die weiter unten aufgelisteten Dokumente mitgebracht werden könnten. Wer keinen Impfpass dabei hat, erhält vor Ort eine entsprechende Bescheinigung.
Verwendete Impfstoffe - freie Auswahl
Der Impfstoff ist frei wählbar. Das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landratsamt Schweinfurt bietet an all seinen Standorten die Wahl zwischen den Impfstoffen von Biontech und Moderna. Auch Personen über 30 Jahre können den Impfstoff von Biontech erhalten.
Nicht angeboten wird auf Grund der geringen Nachfrage der Impfstoff von Johnson & Johnson. Dieser ist bereits seit November 2021 nicht mehr im Angebot des Impfzentrums Schweinfurt enthalten.
Die Novavax-Impfung ist seit 10. März für alle interessierte Bürgerinnen und Bürger möglich. Eine Impfung mit Novavax erfolgt ausschließlich in der Stadtgalerie.
Regelungen bei einer Impfung mit Johnson & Johnson
Seit dem 15. Januar 2022 besteht kein vollständiger Impfstatus nach einer einzelnen Impfung mit Johnson & Johnson. Aufgrund der auf Bundesebene erfolgten Entscheidung hat sich der Impfstatus der betroffenen Personen geändert. Es besteht kein Bestandsschutz für Personen, die vor dem 14. Januar 2022 mit Johnson&Johnson geimpft wurden, d.h. für einen vollständigen Impfschutz ist eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff notwendig.
Erste Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung)
Alle Personen ab 12 Jahren, deren vollständige Grundimmunisierung bereits 3 Monate zurückliegt, sollten ihren Impfschutz (genauso wie bereits alle Personen über 18 Jahren) durch eine dritte Impfung auffrischen lassen. So lautet die Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Das Impfzentrum für Stadt und Landkreis setzt diese neue STIKO-Empfehlung um und Booster-Impfungen für über 12-jährige Personen an. Voraussetzung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss zudem eine erziehungsberechtigte Person bei der Impfung anwesend sein.
Eine Auffrischungsimpfung nach drei Monaten gilt auch für diejenigen, die nach einer Grundimmunisierung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben. Diese zweite Impfung zählt nicht als Auffrischung, sondern dient der Vervollständigung der Grundimmunisierung.
Zusätzlich sollen Personen ab 18 Jahren, die nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion bereits eine Impfstoffdosis erhalten haben, zur Aufrechterhaltung des Schutzes eine Auffrischungsimpfung im Abstand von mindestens 3 Monaten zur vorangegangenen Impfstoffdosis erhalten. Die Auffrischungsimpfungen werden mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt, auch wenn man zuvor mit dem Impfstoff von Astra Zeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurde.
Sie haben weitere konkrete Fragen zur Auffrischungsimpfung?
Nutzen Sie hierzu z. B. die ausführliche Zusammenstellung rund um die Auffrischungsimpfung über die vom Bundesgesundheitsministerium betriebene Website "Zusammen gegen Corona".
Zweite Auffrischungsimpfung
Die STIKO empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung für Personen ab 70 Jahren, Bewohner/-innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Personen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.
Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
Das Impfzentrum für Stadt und Landkreis setzt diese neue STIKO-Empfehlung bereits um und bietet die zweite Auffrischungsimpfung an. Voraussetzung für medizinisch bzw. pflegerisch tätiges Personal ist eine schriftliche Bestätigung/ein Nachweis der Tätigkeit.
Impfung für Kinder und Jugendliche
Impfung für Kinder und Jugendliche über 12 Jahren
Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren können alle angebotenen Impfmöglichkeiten nutzen (Sprechen Sie auch hier zunächst bzw. vorrangig Ihren Hausarzt an); unter 16-Jährige müssen bei der Erstimpfung von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Bei der jeweiligen Zweitimpfung genügt eine schriftliche Einwilligung der Eltern.
Impfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 11 Jahren
Die Ständige Impfkommission (STIKO) aktualisierte ihre COVID-19-Impfempfehlung am 9. Dezember 2021 und empfiehlt Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden. Entsprechend der STIKO-Empfehlung verfährt auch das Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt. Bei Kindern von 5 - 11 Jahren ohne Vorerkrankungen wird der individuelle Wunsch nach der Impfung dokumentiert.
Vor der Impfung prüft der Impfarzt, in Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter, ob eine Impfung angebracht ist und keine medizinischen Gründe bestehen, die gegen eine Impfung sprechen. So muss bei der Impfung einer Person zwischen 5 und 11 Jahren mindestens ein Elternteil, der sich ausweisen kann, bei der Impfaufklärung anwesend sein. Zusätzlich müssen alle Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung unterschreiben, die ebenfalls zum Impftermin mitgebracht werden muss.
Zum Impftermin muss der Impfpass des Kindes und ein aktuelles Ausweisdokument (Kinderausweis, Schülerausweis, Reisepass oder Personalausweis) mitgebracht werden. Auch der/die Erziehungsberechtigte muss sich anhand eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Führerschein) identifizieren lassen können.
Verimpft wird ausschließlich der Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer. Er unterscheidet sich in Dosierung, Konzentration und Handhabung von dem Impfstoff, der ab 12 Jahren eingesetzt wird. Im Abstand von 3 bis 6 Wochen nach der ersten Impfung ist entsprechend der STIKO-Empfehlung eine Zweitimpfung erforderlich.
Familienleitfaden
Häufig gestellte Fragen und hilfreiche Antworten zur Impfung finden Eltern und Sorgeberechtigten im Familienleitfaden des Bundesgesundheitsministeriums.
Merkblätter, Grafiken und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie z.B. über die Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de
Impfung bei Schwangerschaft
Das Impfzentrum von Stadt Schweinfurt und Landratsamt Schweinfurt bietet keine Impfungen für schwangere Frauen an. Diese werden bei Interesse an einer Corona-Schutzimpfung gebeten, sich an ihre Gynäkologin oder ihren Gynäkologen zu wenden. Dieser kann eine sicherere Anamnese erstellen, um Nachteile für das ungeborene Kind sicher auszuschließen. Stillende Mütter erhalten auch bei den Sonderimpfaktionen und im Impfzentrum eine Impfung.
DOKUMENTE FÜR DIE IMPFUNG VOR ORT
Nach Möglichkeit sollten die für Sie zutreffenden hier aufgeführten Dokumente zur Impfung ausgefüllt mitgebracht werden, so sparen Sie Zeit und Aufwand vor Ort. Bitte denken Sie zusätzlich auch an persönliche Unterlagen zur Gesundheit, wie beispielsweise Ihren Diabetikerausweis, Herzpass oder Ihre Medikamentenliste.
• Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
• Impfausweis (falls vorhanden)
• wichtige Nachweise wie Herzpass, Diabetikerausweis, Medikamentenliste, etc. (falls vorhanden)
Aufklärung, Anamnese und Einwilligung (ukrainisch):
• Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung (mit mRNA-Impfstoff) / Вакцинація від коронавірусу
• Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnesebogen (mit mRNA-Impfstoff) / Анамнез
• Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung (mit Protein-Impfstoff) / інформаційний лист
• Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnesebogen (mit Protein-Impfstoff) / Анамнез
Aufklärung, Anamnese und Einwilligung (deutsch):
• Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung (mit mRNA-Impfstoff)
• Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnesebogen (mit mRNA-Impfstoff)
• Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung (mit Protein-Impfstoff)
• Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnesebogen (mit Protein-Impfstoff)
Impfungen bei Kindern und Jugendlichen (ukrainisch):
• Merkblätter für Eltern und Sorgeberechtigte ab 12 Jahren / Інформація для батьків
• Merkblätter für Eltern und Sorgeberechtigte ab 5-11 Jahren / Інформація для батьків
Impfungen bei Kindern und Jugendlichen (deutsch):
• Merkblätter für Eltern und Sorgeberechtigte (unter Downloads)
• Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Kinderimpfung)
Dokumente in Leichter Sprache:
• Vorab-Info zur Schutzimpfung
• Anamnesebogen
Dokumente in mehreren Sprachen:
Information in numerous languages about Covid-19
Einwilligungsbogen des Betreuers/der Betreuerin:
Schutzimpfung gegen Covid-19 mit mRNA-Impfstoff
Nachweis für enge Kontaktpersonen mit verschiedenen Prioritätsstufen:
• Nachweis enge Kontaktperson für pflegebedürftige Personen mit Anspruch auf Impfung mit erhöhter Priorität
• Nachweis enge Kontaktperson für pflegebedürftige Personen mit Anspruch auf Impfung mit hoher Priorität
• Nachweis enge Kontaktperson für eine Schwangere mit Anspruch auf Impfung mit hoher Priorität
Die Corona-Schutzimpfung wird, wie jede andere Impfung auch, im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung dokumentiert.
DIGITALER IMPFNACHWEIS
Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier.
AKTUELLE ZAHLEN AUS DEM IMPFZENTRUM FÜR STADT UND LANDKREIS SCHWEINFURT
Die hier abgebildeten Daten werden im wöchentlichen Rhythmus, immer montags, aktualisiert.
(Stand: 23.05.2022, 08:00 Uhr)
Wie viele Impfungen wurden bislang in Stadt und Landkreis Schweinfurt verabreicht?
Erstimpfungen: | 117.951 |
Vollständig geimpft (Zweitimpfungen): | 129.968 * |
Auffrischimpfungen (Drittimpfungen/Booster): | 95.856 |
Auffrischimpfungen (Viertimpfungen für Personen über 70 Jahren und medizinisches Personal): | 6.543 |
Impfungen gesamt: | 344.585 |
Bitte beachten Sie: Die Gesamtzahl mindestens einmal Geimpfter umfasst alle Personen, die Erstimpfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, Moderna oder AstraZeneca oder eine Impfung mit dem Impfstoff Johnson&Johnson erhalten haben. Als vollständig geimpft gelten alle Personen, die Zweitimpfungen mit BioNTech, Moderna oder AstraZeneca oder eine Impfung mit Johnson & Johnson erhalten haben. Die Impfungen mit Johnson & Johnson sind daher sowohl in der Gruppe "Erstimpfungen" als auch in der Gruppe "vollständig geimpft" enthalten. Sie werden für die Gesamtzahl der verabreichten Impfungen jedoch nur einmal gezählt. Bei den Auffrischimpfungen kommen die Impfstoffe von Moderna sowie BioNTech zum Einsatz.
* Zweitimpfungen auch ohne Erstimpfung im hiesigen Impfzentrum
Aktueller Hinweis:
Die oben genannten Zahlen umfassen alle Impfungen, die durch das Impfzentrum Schweinfurt, die mobilen Impfteams, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie in den Krankenhäusern in Stadt und Landkreis Schweinfurt verabreicht wurden.
Impfungen von Betriebsärztinnen und -ärzten sind hierbei nicht berücksichtigt, da diese nur auf Bundes- und Landesebene in ihrer Gesamtzahl erfasst werden. Eine Aufteilung der in Betrieben Geimpften nach Wohnort findet nicht statt, so dass keine Zahlen für Stadt und Landkreis Schweinfurt vorliegen.
Ebenfalls werden Impfungen nur nach der tatsächlich in Stadt und Landkreis Schweinfurt vorgenommenen Anzahl statistisch gewertet, der Wohnort der Geimpften wird nicht mehr berücksichtigt. Dies bedeutet, dass in die Statistik Geimpfte mit Erstwohnsitz außerhalb von Stadt und Landkreis Schweinfurt einfließen, genau wie umgekehrt Geimpfte aus Stadt und Landkreis Schweinfurt, die sich außerhalb impfen lassen, nicht erfasst sind.
Deswegen wird auf die Veröffentlichung einer regionalen Impfquote für den Raum Schweinfurt verzichtet, da diese aus den genannten Gründen den tatsächlichen Impfstand nicht genau abbildet. Wir verweisen stattdessen auf das Impfdashboard der Bundesregierung und veröffentlichen hier lediglich die in Stadt und Landkreis Schweinfurt erreichten absoluten Impfzahlen.
INFORMATIONEN IN FREMDSPRACHEN, LEICHTER SPRACHE UND GEBÄRDENSPRACHE
Informationen zum Impfen und zu den AHA-Regeln in ukrainischer Sprache finden Sie hier.
Alle wichtigen Dokumente zur Corona-Schutzimpfung in weiteren Sprachen, in Leichter Sprache sowie in Gebärdensprache erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Info-Video in Gebärdensprache
Info-Video in Leichter Sprache
SCHWEINFURT LÄSST SICH IMPFEN
Gemeinsam gegen Corona
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Miniaturbild: iStock