Zudem empfehlen wir die Informationen auf der Internetseite des Staatlichen Gesundheitsamtes Schweinfurt.
Fragen zu den neuen Regelungen?
Um Bürgeranfragen zeitnah und zielführend beantworten zu können, sind im Folgenden die wichtigsten Zuständigkeiten dargestellt. Aufgrund der Fülle der Anfragen wird empfohlen, zunächst die vorhandenen Online-Informationsseiten der Behörden zu nutzen. Sofern sich hierüber ein Anliegen nicht klären lässt, gibt es weiterhin die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail Auskunft zu erhalten.
Verordnungsgeber ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern gibt die Maßnahmen zentral für alle bayerischen Städte und Kommunen vor. Antworten auf häufig gestellte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie weiterführende Informationen rund um aktuelle Regelungen und die Corona-Pandemie allgemein werden daher auch zentral über die Webseite des StMGP bereitgestellt sowie auf der FAQ-Seite des Ministeriums
.
Das bayerische Gesundheitsministerium erreichen Sie zudem telefonisch unter der Rufnummer 089 / 5402330 sowie unter 0911 / 215420.
Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen erhalten, können Sie sich gerne an die entsprechende Abteilung der für Sie zuständigen Kommunalbehörde wenden. Ihre wichtigsten Ansprechpartner sowie Möglichkeiten der Kontaktaufnahme werden im Folgenden genannt.
Wann sollte ich mich ans Ordnungsamt wenden und wer ist für mich zuständig?
Das Ordnungsamt ist der zentrale Ansprechpartner bei Fragen zu den Corona-Regelungen (z.B. zum Thema Zutrittsbeschränkungen wie 2G / 3G).
Für Bürger und Bürgerinnen der Stadt Schweinfurt:
Tel. 09721/51-0, E-Mail: ordnungsamt@schweinfurt.de
(erreichbar: Mo-Mi 08:00-16:30 Uhr, Do 08:00-17:00 Uhr, Fr 08:30-13:00 Uhr)
Wann sollte ich mich ans Gesundheitsamt Schweinfurt wenden?
Das Gesundheitsamt Schweinfurt ist zentraler Ansprechpartner bei gesundheitlichen Fragen zum Thema "Corona" (z.B. bei den Themen Quarantäne-Bestimmungen, Regelungen für enge Kontaktpersonen, Testmöglichkeiten).
Kontakt:
Tel. 09721/55-745
Fax 09721/55-737
Kontaktformular: www.landkreis-schweinfurt.de/gesundheitsamt
Reiserückkehrer können Ihre Fragen per E-Mail an ga-einreise@lrasw.de senden.
Weitere Informationen für (Ein-)Reisende finden Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-schweinfurt.de/einreise
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertage 10:00 - 14:00 Uhr
Informationen zum Testangebot: www.schweinfurt.de/coronatest
Informationen zum Impfangebot: www.schweinfurt.de/coronaimpfung
Das Corona-Geschehen ist weiterhin sehr dynamisch. Wir bemühen uns um größtmögliche Aktualität, diese Übersicht erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Stand: 01. August 2022