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Corona-Regeln in der Stadt Schweinfurt

Am 1. März 2023 liefen die Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege aus. Die Bundesregierung setzte die bislang geltenden Testvorgaben ebenfalls zum 1. März 2023 aus. Bestehen bleiben lediglich einzelne bundesrechtliche Regelungen des § 28b Infektionsschutzgesetz, wie etwa die Maskenpflicht bei Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Bitte beachten Sie: Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können im Rahmen ihres Hausrechtes weiterhin strengere Vorgaben machen. Erkundigen Sie sich hierzu gegebenenfalls bitte direkt bei der jeweiligen Einrichtung.


Nähere Informationen:

Internetseite des Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierungexterner Link

Internetseite des Staatlichen Gesundheitsamtes Schweinfurtexterner Link.


Fragen?

Um Bürgeranfragen zeitnah und zielführend beantworten zu können, sind im Folgenden die wichtigsten Zuständigkeiten dargestellt. 

Verordnungsgeber ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern gibt die Maßnahmen zentral für alle bayerischen Städte und Kommunen vor. Antworten auf häufig gestellte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie weiterführende Informationen rund um aktuelle Regelungen und die Corona-Pandemie allgemein werden daher auch zentral über die Webseite des StMGP bereitgestelltexterner Link sowie auf der FAQ-Seite des Ministeriumsexterner Link
Das bayerische Gesundheitsministerium erreichen Sie zudem telefonisch unter der Rufnummer 089 / 5402330 sowie unter 0911 / 215420.
Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen erhalten, können Sie sich gerne an die entsprechende Abteilung der für Sie zuständigen Kommunalbehörde wenden. Ihre wichtigsten Ansprechpartner sowie Möglichkeiten der Kontaktaufnahme werden im Folgenden genannt.

Wann sollte ich mich ans Ordnungsamt wenden und wer ist für mich zuständig?
Das Ordnungsamt ist der zentrale Ansprechpartner bei Fragen zu den Corona-Regelungen. 
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schweinfurt:
Tel. 09721/51-0, E-Mail: ordnungsamt@schweinfurt.de 

Wann sollte ich mich ans Gesundheitsamt Schweinfurt wenden?
Das Gesundheitsamt Schweinfurt ist zentraler Ansprechpartner bei gesundheitlichen Fragen zum Thema "Corona".
Kontakt:
Tel. 09721/55-745
Fax 09721/55-737
Kontaktformular: www.landkreis-schweinfurt.de/gesundheitsamtexterner Link 
 


Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

Sichere elektronische Kommunikation mit BayernIDexterner Link

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