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Leistungen

Sie sind auf der Suche nach Ansprechpartnern bei der Stadt Schweinfurt? Sie möchten einen Behördengang online abwickeln? Unser Bürgerserviceportal hilft Ihnen weiter! Wählen Sie alternativ aus unserem A-Z Stichwortverzeichnis oder aus unseren Themenblöcken (den sogenannten Lebenslagen). Zahlreiche Behördengänge können Sie bequem von zu Hause erledigen oder den Antrag vor Ihrem Besuch im Rathaus online (vor-)ausfüllen. Für welche Bürgerdienste eine digitale Abwicklung bereits komplett möglich ist, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie viele Angelegenheiten auch gerne im Bürgerservice im Rathausfoyer erledigen. 

Hier finden Sie alle Leistungen und Services der Stadt Schweinfurt. Bitte wählen Sie aus dem A-Z Index oder nutzen Sie die Suchfunktion.

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Kategorie

Brexit – Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen

Bürgeramt, Sekretariat, Wahlhelferverwaltung

Bürgerservice - Ihr Kontakt zum Rathaus

Im Bürgerservice werden viele Dienstleistungen aus den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung angeboten. Neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde bieten wir Ihnen auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche der Stadtverwaltung, zu unseren kundenfreundlichen Öffnungszeiten, an.
 

Bürgersprechstunde der weiteren Bürgermeister

nach telefonischer Anfrage oder per E-Mail. Die Termine werden in Bürgerinformation veröffentlicht.

Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters

Einmal im Monat steht Oberbürgermeister Sebastian Remelé in einer Bürgersprechstunde für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Schweinfurt zur Verfügung.

Wenn Sie einen Termin wahrnehmen möchten füllen Sie bitte das Formularexterner Link aus. Anschließend nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Hinweise zum Datenschutz

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

Um einschlägig Vorbestraften den Zugang zur Kinder- und Jugendarbeit zu verwehren, wurde § 72a SGB VIII neu gefasst. Die Auswirkungen hier auf einen Blick.

Denkmalpflege - Gewährung einer Zuwendung des Bezirks Unterfranken zur Förderung, Antrag

Gefördert werden denkmalpflegerische Mehraufwendungen, die vor Beginn der Maßnahme über die Untere Denkmalschutzbehörde (Sanierungsstelle) beim Bezirk Unterfranken beantragt werden und nicht mehr als 50.000 € betragen. Die Höhe der Zuwendung richtet sich grundsätzlich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Denkmalpflege, Zuschussantrag des Bay. Landesamtes

Gefördert werden denkmalpflegerische Mehraufwendungen, die vor Beginn der Maßnahme über die Untere Denkmalschutzbehörde (Sanierungsstelle) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege beantragt werden. Die Höhe der Zuwendung richtet sich grundsätzlich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Denkmalschutz - Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz

Baudenkmäler beseitigen oder verändern, in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen, Ensembles verändern

Ehenamensbestimmung

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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