Sprechtage finden im Schweinfurter Rathaus, Markt 1, Zimmer Nr. 314, 3. Obergeschoss statt.
In der Regel dürfen Sie nicht mehrere gültige Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Für eine Ausnahme ist zwingend ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass oder mehreren Pässen konkret nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft. Die Ausstellung von Zweitpässen wird sehr restriktiv gehandhabt.
Ein weiterer Reisepass ist für 6 Jahre gültig.
Die Stadt Schweinfurt erhebt keine Zweitwohnsitzsteuer.