Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften sorgt der Servicebetrieb Bau- und Stadtgrün im Winter für die Sicherheit auf den Straßen der Stadt. Umweltschutz und Verkehrssicherheit stehen dabei im Vordergrund.
Mietwohnungen, die mit staatlichen Mitteln errichtet worden sind, unterliegen den Bestimmungen des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern).
Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe in Form von Wohngeld. Dieses Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag beispielsweise Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch ist ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Der Stadtkasse der Stadt Schweinfurt obliegt die Zahlungsabwicklung aller Bescheide bzw. Rechnungen. Sie setzt Ratenzahlungen und Mahngebühren fest und klärt Probleme bezüglich Zahlungsverkehr.