Die Verkehrsplanung erstellt Konzepte zur Umgestaltung von Straßen, Plätzen sowie Fuß- und Radverkehrsanlagen und unterstützt die Planung neuer Wohngebiete und Parkierungsanlagen.
Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, z. B.
- Baustellen mit Fahrbahneinengungen
- Straßensperrungen,
- Gerüst- / Kranstellungen,
- Einrichten von Haltverboten etc.
bedürfen einer Anordnung über die Sicherung und Kennzeichnung der Arbeitsstelle, Beschilderung für die Verkehrsänderung und sonstigen zu veranlassenden Maßnahmen.
Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs
Verkehrsüberwachung des Radfahrerverkehrs
Verkehrsüberwachung in den Fußgängerzonen
Wenn Sie einen Ausweis oder Pass verloren haben oder er gestohlen wurde (bei Diebstahl Anzeige bei der Polizei), teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit.
Auskünfte zu verfügbaren Hallen
Um nach Deutschland einreisen zu können, brauchen ausländische Staatsangehörige aus bestimmten Ländern ein Visum.
Zum 1. Oktober 2008 wurde die Durchführung von Versammlungen oder Aufzügen mit dem Bayerischen Versammlungsgesetz (BayVersG) neu geregelt.
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (Art. 2 Abs. 1 BayVersG).