Lebt ein Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt, hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf Barunterhalt. Das Kind hat Anspruch auf einen vollstreckungsfähigen Unterhaltstitel. Wenn der Unterhaltsanspruch abschließend berechnet werden konnte, kann der barunterhaltspflichtige Elternteilt diesen konkreten Unterhaltsanspruch seines Kindes im Jugendamt beurkunden.
Kinder, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten.
Grundsätzlich ist der Vater eines Kindes, wer mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.
Sind die Eltern nicht verheiratet, ist die Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter (freiwillig) oder eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft möglich.
Anzeige einer öffentlichen Vergnügung gemäß Art. 19 LStVG, Sperrzeitverkürzung
Das System der Bauleitplanung ist zweistufig.
Stufe 2 = verbindliche Bauleitplanung, der Bebauungsplan mit Grünordnung
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne für das Stadtgebiet Schweinfurt können Sie hier einsehen.
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