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Leistungen

Sie sind auf der Suche nach Ansprechpartnern bei der Stadt Schweinfurt? Sie möchten einen Behördengang online abwickeln? Unser Bürgerserviceportal hilft Ihnen weiter! Wählen Sie alternativ aus unserem A-Z Stichwortverzeichnis oder aus unseren Themenblöcken (den sogenannten Lebenslagen). Zahlreiche Behördengänge können Sie bequem von zu Hause erledigen oder den Antrag vor Ihrem Besuch im Rathaus online (vor-)ausfüllen. Für welche Bürgerdienste eine digitale Abwicklung bereits komplett möglich ist, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie viele Angelegenheiten auch gerne im Bürgerservice im Rathausfoyer erledigen. 

Hier finden Sie alle Leistungen und Services der Stadt Schweinfurt. Bitte wählen Sie aus dem A-Z Index oder nutzen Sie die Suchfunktion.

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Kategorie

Artenschutz An- und Abmeldeformular

Wer meldepflichtige geschützte Tierarten hält, muss das ausgefüllte Formular mit den entsprechenden Nachweisen vorlegen.

Asylbewerberleistungen für Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften/Privatwohnungen

Grundlage für Leistungen ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung

BAföG, BayAFöG und AFBG

Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung) nach § 58 SGB VIII

Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann bei dem Jugendamt, in dessen Bereich sie wohnt, eine schriftliche Auskunft darüber erhalten, dass

  1. keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen, oder
  2. Eintragungen nur in Bezug auf die durch eine gerichtliche Entscheidung betroffenen Teile der elterlichen Sorge vorliegen.

Auskunftssperren

Eine Eintragung in das Melderegister ist nur möglich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. 

Ausländerangelegenheiten

Telefonische Erreichbarkeit Ausländerstelle:

Montag - Mittwoch 8:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr


Öffnungszeiten ohne Termin:

Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ausnahmegenehmigung Tages- / Kurzparker

Im Zuge von
-    Baustellen, Baumaßnahmen, Bautätigkeiten,
-    Umzugstätigkeiten oder
-    sonstigen Sachverhalten, deren Eigenart es erfordern

können Ausnahmegenehmigungen zum Parken in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsstelle inkl. des Befahrens gesperrter Straßen bis zum Zielort erteilt werden.

Ausstellungen Museen und Galerien

Bankverbindung Stadt Schweinfurt

Bauantrag, Baugenehmigung

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

Sichere elektronische Kommunikation mit BayernIDexterner Link

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