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Leistungen

Sie sind auf der Suche nach Ansprechpartnern bei der Stadt Schweinfurt? Sie möchten einen Behördengang online abwickeln? Unser Bürgerserviceportal hilft Ihnen weiter! Wählen Sie alternativ aus unserem A-Z Stichwortverzeichnis oder aus unseren Themenblöcken (den sogenannten Lebenslagen). Zahlreiche Behördengänge können Sie bequem von zu Hause erledigen oder den Antrag vor Ihrem Besuch im Rathaus online (vor-)ausfüllen. Für welche Bürgerdienste eine digitale Abwicklung bereits komplett möglich ist, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie viele Angelegenheiten auch gerne im Bürgerservice im Rathausfoyer erledigen. 

Hier finden Sie alle Leistungen und Services der Stadt Schweinfurt. Bitte wählen Sie aus dem A-Z Index oder nutzen Sie die Suchfunktion.

Zweitpass, weitere Reisepässe

In der Regel dürfen Sie nicht mehrere gültige Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Für eine Ausnahme ist zwingend ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass oder mehreren Pässen konkret nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft. Die Ausstellung von Zweitpässen wird sehr restriktiv gehandhabt.

Ein weiterer Reisepass ist für 6 Jahre gültig.
 

Was wird für den Reisepass benötigt?

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Der alte Reisepass bzw. Kinderausweis oder Personalausweis oder Geburts-/Heiratsurkunde
  • Formloser schriftlicher Antrag mit ausführlicher, fundierter Begründung und Nachweisen (zum Beispiel aktuelles Firmenschreiben des Arbeitgebers mit Angabe der Reiseländer und des Reisezeitpunktes; Buchungsbestätigung für Flüge/Hotel; Schriftverkehr mit Auslandsvertretungen über abgelehnte Visaanträge aufgrund Einreisestempel anderer Länder, etc.)


Gebühren ab 01.01.2024: Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten

ePass 70,00 €
ePass (unter 24 Jahre) 37,50 €
ePass Express Zuschlag +32,00 €
ePass 48 Seiten Zuschlag +22,00 €

Hinweise:

  • Der Antrag ist persönlich zu stellen, da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen
  • Es können in Zweifelsfällen noch weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein
  • Ab 1. November 2007 ist die Fingerabdruckerfassung bei Passanträgen gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Passantragsteller die Fingerabdrücke nicht abgibt, kann kein Reisepass ausgestellt werden. 
  • Der Ausweis kann jedoch durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten abgeholt werden (siehe Vollmacht)
  • Bei Namensänderungen (z. B. durch Eheschließungen) ist ein neuer Reisepass zu beantragen
  • Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Reisepass 6 Jahre gültig. Jeder weitere Pass ist 6 Jahre gültig.
  • Das Bürgeramt der Stadt Schweinfurt gibt keine verbindlichen Auskünfte über geltende Einreisebestimmungen anderer Länder unter Bezugnahme der verschiedenen Ausweisdokumente. Bitte informieren Sie sich vorab anhand der nachfolgenden Informationen und etwaiger Einreisebestimmungen eines Reiselandes welche Art des Ausweisdokuments für Sie in Betracht kommt:


Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt unter: http://www.auswaertiges-amt.de/sid_149739DFDF9B5E6F6E37FBAD8A8B525A/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html externer Link

Informationen gibt es auch bei der amerikanischen Botschaft in Frankfurt am Main unter: https://de.usembassy.gov/de/die-botschaft-und-die-konsulate/konsulat-frankfurt/ externer Link

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97421 Schweinfurt

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Di. 8:00  - 18:00
Mi. 8:00  - 18:00
Do. 8:00  - 18:00
Fr.  8:30  - 16:00
1. Samstag im Monat  9:30 - 12:00

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