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Leistungen

Sie sind auf der Suche nach Ansprechpartnern bei der Stadt Schweinfurt? Sie möchten einen Behördengang online abwickeln? Unser Bürgerserviceportal hilft Ihnen weiter! Wählen Sie alternativ aus unserem A-Z Stichwortverzeichnis oder aus unseren Themenblöcken (den sogenannten Lebenslagen). Zahlreiche Behördengänge können Sie bequem von zu Hause erledigen oder den Antrag vor Ihrem Besuch im Rathaus online (vor-)ausfüllen. Für welche Bürgerdienste eine digitale Abwicklung bereits komplett möglich ist, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie viele Angelegenheiten auch gerne im Bürgerservice im Rathausfoyer erledigen. 

Hier finden Sie alle Leistungen und Services der Stadt Schweinfurt. Bitte wählen Sie aus dem A-Z Index oder nutzen Sie die Suchfunktion.

Aktuelle Hinweise zu Trauungen

Sehr geehrtes Brautpaar,

zur stattfindenden Trauung wünscht die Stadt Schweinfurt Ihnen und Ihren Gästen einen angenehmen Aufenthalt in den Räumen des Rathauses.

Damit dieser Tag reibungslos ablaufen kann und Ihnen stets in angenehmer Erinnerung bleibt, bittet Sie das Standesamt Schweinfurt um Beachtung folgender Punkte:

• Die Kapazität des Trausaals beträgt 50 Personen. Wir bitten Sie, sich auf diese Anzahl von Gästen zu beschränken. Sitzplätze sind dabei für ca. 20 Gäste vorhanden.

• Bitte verständigen Sie das Standesamt umgehend, falls sich bis zur Trauung Änderungen ergeben (z.B. neue Adressen) oder Sie den Eheschließungstermin nicht einhalten können.

• Sofern Sie zur Eheschließung Trauzeugen mitbringen, reichen Sie bitte zwei Wochen vorher deren Personalausweiskopien (Vorder- und Rückseite) bei uns ein.

• Falls zur Trauung ein Dolmetscher/eine Dolmetscherin erforderlich ist, benötigen wir bitte spätestens eine Woche vorher eine Kopie des Ausweises (Aufenthaltstitel ist nicht ausreichend) sowie die Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail- Adresse, damit wir ihm/ihr die Traurede zusenden und den genauen Ablauf der Eheschließung absprechen können. Der Dolmetscher/die Dolmetscherin darf nicht mit dem Brautpaar verwandt sein.

• Am Eheschließungstag müssen sowohl Sie als auch die Trauzeugen und ggf. der Dolmetscher sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses ausweisen können.

• Eine Parkerlaubnis beantragen Sie bitte auf dem Ihnen ausgehändigten Vordruck oder per E-Mail spätestens zwei Wochen vorher beim Standesamt.

• Sofern Sie eine persönliche Gestaltung der Zeremonie wünschen, geben Sie bitte die entsprechenden Daten für die Traurede spätestens zwei Wochen vor der Eheschließung auf dem Ihnen ausgehändigten Vordruck beim Standesamt ab. Selbstverständlich können Sie uns diese Angaben auch per Email zukommen lassen.

• Gerne können Sie die Trauung auch durch Musik (Gesang, Instrument, CD….) ausgestalten.  Bitte bringen Sie für die musikalische Umrahmung alle technischen Geräte mit. Einzelheiten sprechen Sie bitte rechtzeitig vorher mit uns ab.

• Um mit der Eheschließung pünktlich beginnen zu können, bitten wir Sie, zusammen mit Ihren Gästen spätestens 10 Minuten vor Beginn der Trauung in der Rathausdiele anwesend zu sein. Bei einer Verspätung müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Eheschließung evtl. erst im Anschluss an die für diesen Tag geplanten Trauungen stattfinden wird. Bitte beachten Sie dabei auch, dass die Parkplatzsuche an Samstagen mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

• Insbesondere bei Eheschließungen an Freitagen und Samstagen können Lärmbelästigungen durch auf dem Marktplatz stattfindende Veranstaltungen leider nicht immer vermieden werden.

• Fotografieren und Filmen während der Eheschließung ist grundsätzlich zulässig. Jedoch ist es verboten, Bild- bzw. Tonaufnahmen zu veröffentlichen (z.B. Internet) oder die Zeremonie live zu übertragen. 

•  Ein Sektempfang ist in den Räumlichkeiten des Rathauses leider nicht möglich.
Grundsätzlich kann dieser meist im Rathausinnenhof stattfinden, muss jedoch vom Brautpaar selbst organisiert werden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Freitreppe nicht blockiert wird und weitere Trauungen nicht gestört werden. Reservierungen können nicht erfolgen.

• In den Räumlichkeiten des Rathauses und auf der Freitreppe ist sowohl das Sägen von Baumstämmen als auch das Streuen von Gegenständen wie Reis, Konfetti, Blumen o. ä. nicht gestattet. Sie müssten ansonsten damit rechnen, dass Ihnen die Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden. 

• In den Räumen gilt Rauchverbot. Aus Gründen des Brandschutzes ist es ferner nicht erlaubt, offenes Feuer wie Kerzen, Fackeln, Sternwerfer o. ä. zu entzünden. Sollte durch Aktivitäten im Rahmen Ihrer Eheschließung ein Feueralarm ausgelöst werden, müssen Sie als Verantwortliche leider die hierdurch entstehenden Kosten tragen.

• Bitte beachten Sie, dass die Freitreppe bei winterlichen Witterungsverhältnissen nicht geräumt wird. Der Zugang zum Trausaal erfolgt dann über den Haupteingang des Rathauses.

• An Samstagen können die standesamtlichen Trauungen je nach Verfügbarkeit in Absprache mit dem Standesamt zu bestimmten Uhrzeiten auch in der Oberen Diele des Rathauses stattfinden. Hier sind insgesamt 100 Gäste erlaubt. Der Zugang dort ist leider nicht barrierefrei. Es fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 50 Euro an.

• Falls Sie an einem Samstag einen Aufzug benötigen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, da an diesen Tagen die Eingangstüren des Rathauses gesperrt sind.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Regelungen auch kurzfristig vor der Eheschließung ändern können. 
Geben Sie diese Informationen bitte auch an Ihre Gäste weiter!

Wir haben das Merkblatt zum Ablauf der Eheschließung erhalten und werden die darauf aufgeführten Punkte beachten.

Kontakt: standesamt2@schweinfurt.de oder FAX: 09721/51 4454

Doris Stark                   Tel. : 09721/51 4450
Brigitte Stampf             Tel.: 09721/51 4450 
Samira Heusinger         Tel.: 09721/51 4461 

Für Sie zuständig

Referat III

Standesamt

Markt 1
97421 Schweinfurt

Öffnungszeiten:
Mo.8:3012:00
Di.8:3012:00
Mi.8:3012:00
Do.8:3012:00
Fr.8:3012:00
Termine nach Vereinbarung


Ihr Kontakt
Amtsleiterin, Auskünfte, Anmeldung der Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis
 Telefon: 09721 / 51-4450
 Fax: 09721 / 51-4454

Amtsleiterin, Auskünfte, Anmeldung der Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis
 Telefon: 09721 / 51-4450
 Fax: 09721 / 51-4454

Auskünfte, Anmeldung der Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis
 Telefon: 09721 / 51-4461
 Fax: 09721 / 51-4454


Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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