Eine Abmeldung ist dagegen nicht erforderlich, wenn Sie eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie sowohl an der Gemeinde Ihres Nebenwohnsitzes oder des Hauptwohnsitzes vornehmen.
Die Verpflichtung zur Abmeldung entsteht innerhalb zwei Wochen nach dem Auszug.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Bitte beachten Sie diese Frist zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit.
Öffnungszeiten:
Mo. | 8:00 - | 18:00 |
Di. | 8:00 - | 18:00 |
Mi. | 8:00 - | 18:00 |
Do. | 8:00 - | 18:00 |
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1. Samstag im Monat | 9:30 - | 12:00 |
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Mo. | 8:00 - | 16:30 |
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