Die Ausnahmegenehmigung wird auf Antrag erteilt.
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung ist abhängig vom Zweck und der Fahrtstrecke sowie ob der Antragsteller privat oder gewerblich handelt.
Für die Einzelgenehmigung wird eine Gebühr von 65,00 €, für die Dauergenehmigung für ein Jahr wird eine Gebühr von 100,00 € erhoben.
Bitte beachten Sie:
Wenn dem Vorgang nicht mehr der Nothilfegedanke zur Bergung eines defekten Fahrzeugs zugrunde liegt, handelt es sich um Schleppen. Das Überführen eines Fahrzeugs auf eigenen Rädern im Schlepp hinter einem anderen Fahrzeug bedarf der Ausnahmegenehmigung gem. § 33 Abs. 1 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), diese erteilt die Regierung der Oberpfalz zentral für ganz Bayern.
Mo. | 8:00 | 12:00 | ||
Di. | 8:00 | 12:00 | 14:00 | 16:00 |
Mi. | 8:00 | 12:00 | ||
Do. | 8:00 | 12:00 | 14:00 | 17:00 |
Fr. | 8:00 | 12:00 |