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Leistungen

Sie sind auf der Suche nach Ansprechpartnern bei der Stadt Schweinfurt? Sie möchten einen Behördengang online abwickeln? Unser Bürgerserviceportal hilft Ihnen weiter! Wählen Sie alternativ aus unserem A-Z Stichwortverzeichnis oder aus unseren Themenblöcken (den sogenannten Lebenslagen). Zahlreiche Behördengänge können Sie bequem von zu Hause erledigen oder den Antrag vor Ihrem Besuch im Rathaus online (vor-)ausfüllen. Für welche Bürgerdienste eine digitale Abwicklung bereits komplett möglich ist, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie viele Angelegenheiten auch gerne im Bürgerservice im Rathausfoyer erledigen. 

Hier finden Sie alle Leistungen und Services der Stadt Schweinfurt. Bitte wählen Sie aus dem A-Z Index oder nutzen Sie die Suchfunktion.

Abschleppen und Schleppen von Fahrzeugen

Beim Abschleppen betriebsunfähiger Fahrzeug im Rahmen des Nothilfegedankens ist an der nächsten Autobahnausfahrt abzufahren, es darf mit Fahrzeugen während des Abschleppens auch nicht auf Autobahnen aufgefahren werden. Das Verbleiben auf der bzw. das Auffahren auf die Autobahn für den Abschleppvorgang bedarf einer Ausnahme von den Vorschriften des § 15a Straßenverkehrsordnung (StVO). 

Die Ausnahmegenehmigung wird auf Antrag erteilt.

Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung ist abhängig vom Zweck und der Fahrtstrecke sowie ob der Antragsteller privat oder gewerblich handelt.

Für die Einzelgenehmigung wird eine Gebühr von 65,00 €, für die Dauergenehmigung für ein Jahr wird eine Gebühr von 100,00 € erhoben.

Bitte beachten Sie:
Wenn dem Vorgang nicht mehr der Nothilfegedanke zur Bergung eines defekten Fahrzeugs zugrunde liegt, handelt es sich um Schleppen. Das Überführen eines Fahrzeugs auf eigenen Rädern im Schlepp hinter einem anderen Fahrzeug bedarf der Ausnahmegenehmigung gem. § 33 Abs. 1 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), diese erteilt die Regierung der Oberpfalz zentral für ganz Bayern.

Für Sie zuständig

Referat III

Verkehrswesen

Sennfelder Bahnhof 2
97424 Schweinfurt

Öffnungszeiten:
Mo.8:0012:00
Di.8:0012:0014:0016:00
Mi.8:0012:00
Do.8:0012:0014:0017:00
Fr.8:0012:00


Ihr Kontakt
Verkehrsrechtliche Genehmigungen, Schwertransporte, Güterverkehr, Personenbeförderung, Fahrschulwesen, Ordnungswidrigkeiten
 Telefon: 09721 / 51-3503
 Fax: 09721 / 51-3505


Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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