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Für Sie zuständig

Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

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Öffnungszeiten:

Mo. 8:00  -  18:00
Di. 8:00  - 18:00
Mi. 8:00  - 18:00
Do. 8:00  - 18:00
Fr.  8:30  - 16:00
1. Samstag im Monat  9:30 - 12:00

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 8:00  -  16:30
Di. 8:00  - 16:30
Mi. 8:00  - 16:30
Do. 8:00  - 17:00
Fr.  8:30  - 13:00

Leistungen

Sie sind auf der Suche nach Ansprechpartnern bei der Stadt Schweinfurt? Sie möchten einen Behördengang online abwickeln? Unser Bürgerserviceportal hilft Ihnen weiter! Wählen Sie alternativ aus unserem A-Z Stichwortverzeichnis oder aus unseren Themenblöcken (den sogenannten Lebenslagen). Zahlreiche Behördengänge können Sie bequem von zu Hause erledigen oder den Antrag vor Ihrem Besuch im Rathaus online (vor-)ausfüllen. Für welche Bürgerdienste eine digitale Abwicklung bereits komplett möglich ist, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie viele Angelegenheiten auch gerne im Bürgerservice im Rathausfoyer erledigen. 

Hier finden Sie alle Leistungen und Services der Stadt Schweinfurt. Bitte wählen Sie aus dem A-Z Index oder nutzen Sie die Suchfunktion.

Heimaufsicht (FQA)

Die FQA befasst sich mit dem Vollzug des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG) und der zugehörigen Verordnungen.

Zweck des Gesetzes ist es unter anderem, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen und sonstiger Wohnformen im Sinn dieses Gesetzes (Bewohnerinnen und Bewohner) vor Beeinträchtigung zu schützen, die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung, die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern und in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen im Sinn dieses Gesetzes eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern.

Die Selbstständigkeit und die unternehmerische Eigenverantwortung der Träger in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben bleiben unberührt.

Durch die Förderalismusreform hat Bayern die Gesetzgebungskompetenz für das sog. „Heimrecht“ erhalten. In diesem Zuge ist am 01.08.2008 das neue bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz in Kraft getreten, welches die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen, Pflegebedürftiger sowie von Menschen mit Behinderung neu regelt. Das alte Heimgesetz wurde dadurch abgelöst.

Die bisher als Heimaufsicht bezeichneten Behörden haben ebenfalls einen neuen Namen erhalten. Sie werden als Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht – kurz FQA – bezeichnet. Diese Aufgabe übernimmt für das Stadtgebiet das Amt für öffentliche Ordnung – Sachgebiet Ordnungs- und Gewerbewesen in enger Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Gesundheitsamt.

Aufgabe der staatlichen Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist es darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. Die FQA haben die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherzustellen.

Die FQA haben Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Betriebs einer Einrichtung. Dementsprechend obliegen den FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Auch wirken die FQA an der fachlichen Weiterentwicklung im Bereich der stationären Altenpflegeeinrichtungen, sowie der Behindertenhilfe mit.

Die gesamte Zuständigkeit für die Durchführung des Heimgesetzes (gültig bis 31.07.2008), dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (gültig ab 01.08.2008) und darauf beruhender Rechtsverordnungen obliegt bereits seit dem 1. Januar 2002 den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte). Damit werden die Wege zwischen den Einrichtungen und den FQA kürzer. Die hilfebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger können sich vor Ort rasch und unbürokratisch an kompetente Ansprechpartner wenden und ihre Sorgen vortragen.

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integrationexterner Link).

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der FQA sind (unangemeldete) Begehungen von Einrichtungen und die anschließende Erstellung von Ergebnisprotokollen und Pflegeprüfberichten. Die Begehungen erfolgen durch ein multiprofessionales Team, welches sich aus einem Arzt, einer sozialmedizinischen Assistentin, einer Sozialpädagogin und einer Verwaltungsfachkraft zusammensetzt. Bei Bedarf wird das Team durch weitere Fachkräfte ergänzt.

Die Pflegeprüfberichte sind nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Ausführungsverordnung für das PflewoqG zu Veröffentlichung vorgesehen.

In Schweinfurt existieren verschiedene Wohnformen für ältere Menschen. Hiervon unterliegen nur stationäre Seniorenpflegeeinrichtungen der Aufsicht der FQA. Eine Übersicht über die verschiedenen Wohnformen und deren Anbieter finden Sie hier:

Seniorenheime in Schweinfurt

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Referat III

Ordnungs-, Gewerbe- und Marktwesen

Markt 1
97421 Schweinfurt

Öffnungszeiten:
Mo.8:3012:00
Di.8:3012:00
Mi.8:3012:00
Do.8:3012:00
Fr.8:3012:00
Nachmittags nach Vereinbarung


Ihr Kontakt
Heimaufsicht (FQA), Gesundheitsrecht, Unterbringungen
 Telefon: 09721 / 51-3479
 Fax: 09721 / 51-3409

Heimaufsicht (FQA)
 Telefon: 09721 / 51-3478
 Fax: 09721 / 51-3409


Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
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E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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