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Die Selbstständigkeit und die unternehmerische Eigenverantwortung der Träger in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben bleiben unberührt.
Durch die Förderalismusreform hat Bayern die Gesetzgebungskompetenz für das sog. „Heimrecht“ erhalten. In diesem Zuge ist am 01.08.2008 das neue bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz in Kraft getreten, welches die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen, Pflegebedürftiger sowie von Menschen mit Behinderung neu regelt. Das alte Heimgesetz wurde dadurch abgelöst.
Die bisher als Heimaufsicht bezeichneten Behörden haben ebenfalls einen neuen Namen erhalten. Sie werden als Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht – kurz FQA – bezeichnet. Diese Aufgabe übernimmt für das Stadtgebiet das Amt für öffentliche Ordnung – Sachgebiet Ordnungs- und Gewerbewesen in enger Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Gesundheitsamt.
Aufgabe der staatlichen Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist es darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. Die FQA haben die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherzustellen.
Die FQA haben Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Betriebs einer Einrichtung. Dementsprechend obliegen den FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Auch wirken die FQA an der fachlichen Weiterentwicklung im Bereich der stationären Altenpflegeeinrichtungen, sowie der Behindertenhilfe mit.
Die gesamte Zuständigkeit für die Durchführung des Heimgesetzes (gültig bis 31.07.2008), dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (gültig ab 01.08.2008) und darauf beruhender Rechtsverordnungen obliegt bereits seit dem 1. Januar 2002 den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte). Damit werden die Wege zwischen den Einrichtungen und den FQA kürzer. Die hilfebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger können sich vor Ort rasch und unbürokratisch an kompetente Ansprechpartner wenden und ihre Sorgen vortragen.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
).
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der FQA sind (unangemeldete) Begehungen von Einrichtungen und die anschließende Erstellung von Ergebnisprotokollen und Pflegeprüfberichten. Die Begehungen erfolgen durch ein multiprofessionales Team, welches sich aus einem Arzt, einer sozialmedizinischen Assistentin, einer Sozialpädagogin und einer Verwaltungsfachkraft zusammensetzt. Bei Bedarf wird das Team durch weitere Fachkräfte ergänzt.
Die Pflegeprüfberichte sind nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Ausführungsverordnung für das PflewoqG zu Veröffentlichung vorgesehen.
In Schweinfurt existieren verschiedene Wohnformen für ältere Menschen. Hiervon unterliegen nur stationäre Seniorenpflegeeinrichtungen der Aufsicht der FQA. Eine Übersicht über die verschiedenen Wohnformen und deren Anbieter finden Sie hier:
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