- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung und
- Arbeitslosenversicherung
ist ein umfangreiches und schwieriges Rechtsgebiet. Es ist dem Bürger kaum noch möglich, sich darin zurechtzufinden. Jeder Einwohner Schweinfurts hat daher die Möglichkeit, sich im Sozial- und Versicherungsamt über sozialversicherungsrechtliche Fragen eingehend beraten zu lassen.
2. Auskunft an Versicherte
...(und Entgegennahme damit zusammenhängender Anträge) über Voraussetzungen, Möglichkeiten und Zweckmäßigkeit der Erfüllung, Erhaltung und Erhöhung von Rentenansprüchen unter Beachtung der persönlichen Versorgungssituation und von überstaatlichem Recht bzw. Sozialversicherungsabkommen
...Pflichtversicherung in der Rentenversicherung kraft Gesetzes bzw. auf Antrag von Selbständigen, Handwerkern, Künstlern, Publizisten, Pflegepersonen, Beschäftigte in Privathaushalten (Haushaltsscheckverfahren), Beziehern von Entgeltersatzleistung, Arbeitsunfähigen und Rehabilitanten
...Anrechnung von Kindererziehungszeiten; übereinstimmende Erklärung bei Erziehung durch Väter
...freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft bzw. zur Erfüllung von Wartezeiten
- Versorgungsausgleich
- Nachentrichtung von freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen nach Sondervorschriften
- Nachversicherung
- Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Vorliegen / Nichtvorliegen von Versicherungspflicht in den einzelnen Sozialversicherungszweigen
- Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Renten wegen Erwerbsminderung, Erziehungsrenten, Altersrenten, Teilrenten
und Hinterbliebenenrenten; Folgen beim Überschreiten von Einkommensgrenzen
- Altersteilzeit
3. Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Leistungen aus der Sozialversicherung
- medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschl. Erziehungsrente
- Renten wegen Alters
- Renten wegen Todes
- Beitragszuschüsse zur Kranken- / Pflegeversicherung
- Beitragserstattungen
- Abfindungen
- ausländische Renten
- bei vorrangigen, vorteilhafteren bzw. zusätzlichen Ansprüchen Hinweise geben und die Stellung entsprechender Anträge veranlassen, z. B. auf Ansprüche; auf Leistungen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit; auf Arbeitslosengeld / -hilfe; auf Krankengeld; auf Anerkennung nach dem Schwerbehindertengesetz und damit verbundene Vergünstigungen; auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz bzw. nach dem Opferentschädigungsgesetz; auf Blindengeld; auf Bestätigung der Vertriebeneneigenschaft; auf Kindergeld neben Waisenrente; auf Kindergeld für Behinderte über das 27. Lebensjahr hinaus; auf Befreiung von Zuzahlungen
4. Auf- und Entgegennahme von
- Anträgen auf Kontenklärung, Anrechnungs- und Ersatzzeiten sowie auf Feststellung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Fragebögen zur Herstellung von Versicherungsunterlagen bei fehlenden Versicherungsunterlagen, nach dem Fremdrentengesetz, zur Klärung und Prüfung von Zeiten in den neuen Ländern.
5. Hilfestellung
- für Versicherte
- bei der Klärung ihres Versicherungsverlaufs
- bei der Beschaffung von Beweisunterlagen
- beim Überprüfen von Bescheiden, auch bei Einkommensanrechnung in Widerspruchs- und Klageverfahren
- bei Beschaffung eines Sozialversicherungsausweises insbesondere bei Verlust, Eheschließung, Namensänderung, Umzug
- für Rentenbezieher
- bei Umzug, Änderung der Bankverbindung, Eheschließung und Namensänderung
6. Auskunft über Kranken-/Pflegeversicherung
- Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung
- Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner -KVdR-
- Beitragszuschüsse zur Rente bei freiwilliger bzw. privater Kranken- / Pflegeversicherung unter Beachtung der Beihilfevorschriften
- über die Beitragshöhe / -berechnung
- Überprüfung von Nachforderungen / Überzahlungen
7. Gesetzliche Unfallversicherung
- Beratung über Versicherungspflicht und freiwillige Versicherungen, insbesondere bei Selbständigen, bei Beschäftigung von Haushaltshilfen und bei Bauhelfern
- Auskünfte über versicherte Personen und Versicherungsschutz
- Ermittlung und Stellungnahme bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Vernehmung von Verletzten, Zeugen und Arbeitgebern
- Auf- und Entgegennahme von Anträgen auf Leistungen, insbesondere bei Spätaussiedlern
- Erstattung von Unfallanzeigen und Meldung von Berufskrankheiten
- Verpflichtung technischer Aufsichtsbeamter auf Einhaltung der Schweigepflicht
8. Auskunft über Arbeitslosenversicherung
- Zeiten der Arbeitslosigkeit mit/ohne Leistungsbezug in der Rentenversicherung
- Auswirkung von Ruhens- und Sperrzeiten auf den Rentenanspruch
- Ansprüche nach § 125 SGB III (früher: Nahtlosigkeit)
- Auswirkung der Erklärung nach § 428 SGB III auf den Rentenanspruch und auf andere Ansprüche, z.B. Ausschluss von Reha-Maßnahmen
- Kranken-/Pflegeversicherung bei Arbeitslosigkeit
9. Amtshilfe
...für Versicherungsträger und Sozialgerichte, insbesondere
- Beantwortung von Anfragen über ungeklärte Zeiten und unklare Sachverhalte in Rentenangelegenheiten
- Erteilen von Zweitschriften aus den Listen über die Ausstellung und Aufrechnung von Quittungskarten- /Versicherungskarten bis 31.12.1972
- bei Sonderrechtsnachfolge
- in Regressangelegenheiten
- bei Überzahlungen
- Auf- und Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen und anderer Erklärungen
- Beglaubigungen und Bestätigungen von Unterschriften und Ablichtungen für Sozialversicherungszwecke; bei ausländischen Versicherungszeiten bestätigen von Lebensbescheinigungen
- Feststellung ausländischer Versicherungszeiten
- nach Gemeinschaftsrecht (EWG, EG, EU, EWR)
- nach Sozialversicherungsabkommen
10. Hinzuziehen durch andere Ämter und Arbeitgeber
- Vorwiegend im Einzelfall Auskünfte über und Prüfung von Rentenansprüchen, Krankenversicherungsverhältnisse und andere Sozialversicherungsfragen, z. B. bei Sozialhilfe, Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsförderung, Wohngeld, Einbürgerung, Sozialversicherungspflicht von Beschäftigten, Hinzuverdienstmöglichkeiten, Beurlaubung, Teilzeitarbeit, Vorruhestand, Altersteilzeit.
11. Nach vorheriger Prüfung von Ansprüchen auf Versorgung
Auf- und Entgegennahme von Anträgen auf fiktive Nachversicherung nach §§ 233 ff. SGB VI i. V. m. §§ 72 G 131, 99 AKG i. d. F. Art. 6 § 20 FANG.
- Bestehen von Ansprüchen auf Versorgung bzw. auf Hinterbliebenenversorgung prüfen, ggf. entsprechende Anträge stellen
- Bei Kriegshinterbliebenen ist nach Auflösung der letzten Ehe Wiederaufleben von Ansprüchen möglich; auch dann, wenn Ansprüche zwar dem Grunde nach bestanden hätten, aber keine Anträge gestellt worden waren
- Wenn mit Sicherheit keine Ansprüche auf Versorgung bzw. auf Hinterbliebenenversorgung bestehen, Anträge auf fiktive Nachversicherung aufnehmen
- Fehlen Nachweise über die Anspruchsberechtigung, sind vor Aufnahme der Anträge umfangreiche Ermittlungen durchzuführen, z. B. bei Einwohnermeldeämtern, Standesämtern, Wehrmachtauskunftsstelle, Bundesarchiv
- Bei (vorzeitiger) Wartezeiterfüllung in der gesetzlichen Rentenversicherung Anträge auf Altersrente bzw. Hinterbliebenenrente aufnehmen oder Neufeststellung beantragen
- Bei gleichzeitigem Bestehen von Ansprüchen auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach anderen Bestimmungen Stellung entsprechender Anträge veranlassen
- Bei gleichzeitigem Bestehen von Ansprüchen auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung Anträge selbst aufnehmen und dem zuständigen Unfallversicherungsträger zusenden
12. Wahrnehmung der übrigen dem Versicherungsamt gesetzlich übertragenen Aufgaben
(z. B. Mitwirkung bei der Durchführung der Sozialwahlen)
13. Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz
- Auskünfte erteilen, über mögliche Vor- und Nachteile beraten
- Anträge und Info-Material bereit halten
- Erst- und Verschlimmerungsanträge auf- und entgegennehmen
- Mitwirkung bei der Abwicklung (Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer, Anträge auf unentgeltliche Beförderung, Überweisung der Eigenbeteiligung usw.)
- Mitwirkung bei der Abwicklung (Anträge - über Rechte, Möglichkeiten, Vergünstigungen in anderen Bereichen informieren
- auf Widerspruchsmöglichkeiten hinweisen
- Widersprüche auf- und entgegennehmen
14. Aufgaben nach dem Zivilblindengesetz
- Auskünfte erteilen
- Anträge und Info-Material bereit halten
- Anträge auf- und entgegennehmen
- auf Widerspruchsmöglichkeiten hinweisen
- Widersprüche auf- und entgegennehmen
15. Aufgaben nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
Wer trotz Pflicht zum Abschluss keine Pflegeversicherung abschließt oder wer fällige Beiträge nicht rechtzeitig entrichtet, handelt ordnungswidrig. Das Versicherungsamt muss leider solche Verstöße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen, ggf. bis zur Erzwingungshaft, ahnden.