Öffnungszeiten:
Mo. | 8:00 - | 18:00 |
Di. | 8:00 - | 18:00 |
Mi. | 8:00 - | 18:00 |
Do. | 8:00 - | 18:00 |
Fr. | 8:30 - | 16:00 |
1. Samstag im Monat | 9:30 - | 12:00 |
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. | 8:00 - | 16:30 |
Di. | 8:00 - | 16:30 |
Mi. | 8:00 - | 16:30 |
Do. | 8:00 - | 17:00 |
Fr. | 8:30 - | 13:00 |
Bekanntmachung gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 BImSchG über die Prüfung eines Genehmigungserfordernisses gemäß § 23b BImSchG
Die SKF GmbH zeigte mit Schreiben vom 12.07.2017 beim Bauverwaltungs- und Umweltamt der Stadt Schweinfurt die störfallrelevante Errichtung eine Wärmebehandlungsanlage zum Härten von Wälzlagern in dem bestehenden Betriebsbereich der oberen Klasse in der Ernst-Sachs-Straße 5 in 97424 Schweinfurt an. In der Anlage werden die störfallrelevanten Stoffe Methanol und Härtesalze eingesetzt.
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird festgestellt, dass die angezeigte Errichtung und der Betrieb der Wärmebehandlungsanlage zum Härten von Wälzlagern im Bau 210 keiner störfallrechtlichen Genehmigung gemäß § 23b BImSchG bedarf, da der angemessene Sicherheitsabstand zu den benachbarten Schutzobjekten (Tankstelle, Wohngebäude, Baustoff-Center, B 26, B 286) weder erstmalig unterschritten noch räumlich noch weiter unterschritten wird und eine erhebliche Gefahrenerhöhung durch die angezeigte Maßnahmen nicht ausgelöst wird.