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Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

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Öffnungszeiten:

Mo. 8:00  -  18:00
Di. 8:00  - 18:00
Mi. 8:00  - 18:00
Do. 8:00  - 18:00
Fr.  8:30  - 16:00
1. Samstag im Monat  9:30 - 12:00

Telefonische Erreichbarkeit:

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Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Teststrecke für Kraftfahrzeuge der ZF Friedrichshafen AG

I.

Die Stadt Schweinfurt hat der ZF Friedrichshafen AG, Ernst-Sachs-Straße 62, 97424 Schweinfurt mit Datum vom 19.12.2016 einen Genehmigungsbescheid gemäß § 4 BImSchG mit folgendem verfügenden Teil und folgender Rechtsbehelfsbelehrung erteilt:

Verfügender Teil:

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Teststrecke auf dem Grundstück Fl. Nr. 1242/41 der Gemarkung Schweinfurt wird entsprechend dem mit Genehmigungsvermerk versehenen Plansatz erteilt.

Hinweis: Die Genehmigung wurde unter Auflagen erteilt.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim

Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würzburg,
Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg,

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Schweinfurt) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

II.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 21a der 9. BImSchV.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung und Antragsunterlagen liegt nach § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG in der Zeit vom 27.01.2017 bis einschließlich 09.02.2017 bei der Stadt Schweinfurt, Bauverwaltungs- und Umweltamt, Zimmer 403, Markt 1, 97421 Schweinfurt, Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 und Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr, zur Einsicht aus.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Dritte, die keine Einwendungen erhoben haben, können daher gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erheben.

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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