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Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön hat in seiner Sitzung am 23.11.2022 die Fortschreibung des Kapitels A III „Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte“ mit der neuen Bezeichnung A III „Zentrale Orte“ und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Die Planunterlagen finden Sie untenstehend. Darüber hinaus können sie auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken eingesehen werden.
Es besteht von 06.02.2023 bis 10.03.2023 außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen bei der Regierung von Unterfranken, den Landratsämtern der Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt sowie bei der Stadt Schweinfurt in der Eingangshalle des Rathauses vor dem Bürgerservice, Rathaus, Markt 1, 97421 Schweinfurt während der Dienstzeiten:
Montag - Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 08.30 - 16.00 Uhr
Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch über die geltenden Besuchsregelungen (Besuchszeiten, vorherige telefonische Terminabsprache, etc.).
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 10.03.2023 besteht Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Main-Rhön schriftlich zu äußern. Es wird um Zusendung der Stellungnahme möglichst per E-Mail an rpv@kg.de als PDF- oder WORD-Dokument gebeten. Alternativ kann die Stellungnahme per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Main-Rhön (Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen) gerichtet werden.
Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
Unterlagen zum Beteiligungsverfahren:
A III Zentrale Orte Änderungsbegründung
A III Zentrale Orte Verordnung Festlegungen Begründung
A III Zentrale Orte Karte 1 Raumstruktur