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Schutzgebiete in Schweinfurt

Die Ausweisung von Schutzgebieten ist das klassische Instrument des staatlichen Naturschutzes. Mit Schutzgebieten lässt sich das Gerüst für ein Gitternetz ökologischer Zellen schaffen. Oder anders ausgedrückt: Sie sind tragende Säulen des angestrebten landesweiten Biotopverbundes. Schutzgebiete werden überwiegend durch Normen, in Bayern durch Verordnungen festgesetzt. Die Zuständigkeit ist auf Staat und Kommunen verteilt. Schutzgebiete, die vor allem zum Flächenschutz und dem Erhalt von artenreichen ökologisch wertvollen Flächen sowie dem Landschaftsbild dienen, gibt es auch in Schweinfurt.

Naturschutzgebiet:

Landschaftsschutzgebiete:

Natura 2000-Gebiete:

  • FFH-Gebiet 5927-372 Forst Dianenslust und Stadtwald Schweinfurt
  • FFH-Gebiet 5927-371.01 Maintal bei Sennfeld und Weyer
  • SPA-Gebiet 5927-471 Dianenslust
  • SPA-Gebiet 6027-471.01 und 02 Maintal zwischen Schweinfurt und Dettelbach

Hier finden Sie Informationen zu den Natura 2000-Gebietenexterner Link und zu den vorhandenen Managementplänenexterner Link.

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

Sichere elektronische Kommunikation mit BayernIDexterner Link

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