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Förderprogramm Photovoltaik
! Aktueller Hinweis !
Fördermittel des Förderprogramms Photovoltaik für das Jahr 2023 sind ausgeschöpft.
Eingehende Anträge werden nach Datum des Eingangs für das Jahr 2024 berücksichtigt solange und soweit Haushaltsmittel für die Förderung 2024 bereitstehen.
Mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Denn im Gegensatz zu konventionellen Kraftwerken verbraucht eine PV-Anlage keine fossilen Brennstoffe. Somit entsteht nahezu kein CO2 und die für ihre Herstellung benötigte Energie erzeugt die PV-Anlage bereits innerhalb von zwei Jahren. Selbst nach 20 Jahren erreichen Solarmodule in aller Regel noch mehr als 80% ihrer Leistung – beste Voraussetzungen also für eine klimafreundliche Bilanz.
Die Stadt Schweinfurt unterstützt Ihre Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage sowie von Balkonsolarmodulen mit maximal 1.000 Euro je nach Leistung (Kilowattpeak – kWp) der Anlage.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Installation einer neu erworbenen, fest installierten
- Dach-Photovoltaik-Anlage
- Fassaden-Photovoltaik-Anlage
- Balkonsolarmodulen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt pro angefangenen kWp 100 Euro, maximal jedoch 1.000 Euro.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Es handelt sich um eine Erst- oder Ergänzungsinstallation einer neu erworbenen Photovoltaik-Anlage.
- Der Kauf bzw. Auftrag erfolgte nach dem 3. Mai 2022.
Weitere Informationen für die Inanspruchnahme des Förderprogramms Photovoltaik entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Wie kann ich eine Förderung für Photovoltaik beantragen?
Der Antrag für die Förderung von Photovoltaik ist in ein zweistufiges Verfahren gegliedert. Im ersten Schritt reichen Sie den Antrag mit einem verbindlichen Auftrag bzw. Kauf der Photovoltaik-Anlage ein. Förderfähig sind Anträge nur für Aufträge und den Kauf ab dem 3. Mai 2022.
Im zweiten Schritt reichen Sie den Antrag über die Fertigstellung Ihrer Photovoltaik-Anlage ein mit den geforderten Anlagen. Wenn alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung für Photovoltaik gegeben sind, wird nach der Prüfung Ihrer Unterlagen die Fördersumme ausgezahlt.
Unterlagen:
- Richtlinie Photovoltaik & Batteriespeicher
- Antrag Photovoltaik
- Meldung Fertigstellung Photovoltaik
Förderprogramm Batteriespeicher
! Aktueller Hinweis !
Fördermittel des Förderprogramms Batteriespeicher für das Jahr 2023 sind ausgeschöpft.
Eingehende Anträge werden nach Datum des Eingangs für das Jahr 2024 berücksichtigt solange und soweit Haushaltsmittel für die Förderung 2024 bereitstehen.
Batteriespeicher machen Solarstrom zeitunabhängig für den Eigenverbrauch verfügbar. Mithilfe von dezentralen Batterien wird der solar erzeugte Strom zwischengespeichert und zeitversetzt wieder abgegeben – ganz nach Bedarf. Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen in Kombination mit einem Energiespeicher können so ihren Strombezug aus dem öffentlichen Netz weiter reduzieren (Autarkiegrad bis zu 70%) und damit unabhängiger von tendenziell steigenden Strompreisen werden.
Außerdem kann durch geschickte Steuerung des Speichers das öffentliche Netz entlastet werden. Auch bei bereits bestehenden oder ausgeförderten Photovoltaikanlagen können Batteriespeicher problemlos nachgerüstet werden. Insbesondere in Kombination mit einem Elektroauto ist die Kopplung einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher und der entsprechenden Speicherkapazität besonders sinnvoll.
Die Stadt Schweinfurt unterstützt Ihre Anschaffung eines Batteriespeichers mit maximal 1.000 Euro in Abhängigkeit der Leistung (Kilowattstunden – kWh) des Speichers.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Installation von neu erworbenen Batteriespeichern ab einer Speicherkapazität von 3 kWh, soweit diese ausschließlich über eine bestehende oder neu zu errichtende Photovoltaikanlage gespeist werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt pauschal 300 Euro bezogen auf einen Batteriespeicher mit einer Minimalspeicherkapazität von 3 kWh, zuzüglich 100 Euro je die Minimalkapazität übersteigende Kilowattstunde, maximal jedoch 1.000 Euro.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Es handelt sich um eine Erst- oder Ergänzungsinstallation eines neu erworbenen Batteriespeichers.
- Der Kauf bzw. Auftrag erfolgte nach dem 3. Mai 2022.
- Der Batteriespeicher wird ausschließlich von einer bestehenden oder neu errichteten Photovoltaikanlage gespeist.
- Der Batteriespeicher wurde von einem Elektroinstallations-Fachbetrieb installiert und in Betrieb genommen.
Weitere Informationen für die Inanspruchnahme des Förderprogramms Photovoltaik entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Wie kann ich eine Förderung für Photovoltaik beantragen?
Der Antrag für die Förderung von Photovoltaik ist in ein zweistufiges Verfahren gegliedert. Im ersten Schritt reichen Sie den Antrag mit einem verbindlichen Auftrag bzw. Kauf der Photovoltaik-Anlage ein. Förderfähig sind Anträge nur für Aufträge und den Kauf ab dem 3. Mai 2022.
Im zweiten Schritt reichen Sie den Antrag über die Fertigstellung Ihrer Photovoltaik-Anlage ein mit den geforderten Anlagen. Wenn alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung für Photovoltaik gegeben sind, wird nach der Prüfung Ihrer Unterlagen die Fördersumme ausgezahlt.
Unterlagen:
- Richtlinie Photovoltaik & Batteriespeicher
- Antrag Batteriespeicher
- Meldung Fertigstellung Batteriespeicher
Wattbewerb-Prämie
Hinweis: Die 2021 beschlossene Wattbewerbs-Prämie wird mit in Kraft treten des Förderprogrammes „Photovoltaik und Batteriespeicher“ rückwirkend zum 03.05.2022 eingestellt. Den entsprechenden Stadtratsbeschluss vom 26.07.2022 können Sie hier unter Punkt 2 einsehen.
Förderprogramm Heizungssanierung
Für die Erzeugung von Wärme und auch Kälte fällt gut die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Energie an. Fast 85% davon stammen noch immer aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas. Um das festgelegte Klimaneutralitätsziel der Stadt Schweinfurt bis zum Jahr 2035 zu erreichen, ist der Ausbau einer klimafreundlichen Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien von besonderer Bedeutung. Der Austausch veralteter, ineffizienter und fossiler Heizungsanlagen durch moderne, regenerative Heizsysteme spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Daher unterstützt die Stadt Schweinfurt private Hauseigentümer bei dem Austausch ihrer alten Heizungsanlage mit einem freiwilligen Zuschuss.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch einer vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommenen Heizung durch
- eine Pellet- oder Holzhackschnitzelheizung
- eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
- eine wasserstoffkompatible Brennstoffzelle
- einen Fernwärmeanschluss
- Wärmepumpen analog der Fördervoraussetzungen des BAFA in der jeweils gültigen Fassung
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 1.000 Euro pro Heizungssanierung. Der Zuschuss und andere Fördermittel dürfen in Summe 90% der förderfähigen Gesamtkosten für die Heizungssanierung nicht übersteigen. Der städtische Zuschuss darf nicht höher als der durch andere Fördergeber des Bundes sein.
Die Fernwärme-Prämie
Die Fernwärme spielt eine wichtige Rolle beim Umstieg auf mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen. Darum gewährt die Stadt Schweinfurt beim Umstieg auf Fernwärme eine zusätzliche Prämie in Höhe von maximal 1.000 Euro.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Die vorgenommene Heizungssanierung wurde von einem von der KfW oder dem BAFA zertifizierten Energieberater empfohlen und wurde nach dem 01.01.2017 durchgeführt.
Weitere Informationen für die Inanspruchnahme des Förderprogramms Heizungssanierung entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Unterlagen:
- Richtlinie Heizungssanierung
- Antrag Heizungssanierung
Förderprogramm Energieberatung
Die Stadt Schweinfurt unterstützt private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer durch einen freiwilligen Zuschuss, die eine Energieberatung durch einen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA zertifizierten Energieberater zum Zweck einer energetischen Gebäudesanierung in Anspruch genommen haben.
Was wird gefördert?
Zertifizierte Energieberatung zum Zwecke einer energetischen Gebäudesanierung.
Wie hoch ist der Zuschuss?
30% der nicht durch Dritte geförderten Beratungssumme, maximal 150 Euro je förderfähiger Beratung.
Bei Gebäuden mit Bauantragsstellung vor 1. Januar 1977 beträgt der Zuschuss bis zu 300 Euro.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Die Energieberatung …
- Wurde ausschließlich durch einen KfW- oder BAFA-zertifizierten Energieberater durchgeführt.
- Muss vor Antragsstellung abgeschlossen und abgerechnet sein.
- Wurde nach dem 1. Januar 2016 durchgeführt.
- Zielt auf die energetische Sanierung eines Wohngebäudes ab, das vor dem 1. Februar 2022 (Bauantragsstellung) errichtet wurde.
Weitere Informationen für die Inanspruchnahme des Förderprogramms Energieberatung entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Unterlagen:
- Richtlinie Energieberatung
- Antrag Energieberatung
Förderprogramm Regenwasserzisternen
Der Bau von Regenwasserzisternen dient als Wasserspeicher für Trockenzeiten und zur Schonung der Trinkwasservorräte und auch als Regenwasserrückhalt bei Starkregen zur Entlastung der Kanalisation.
Daher unterstützt die Stadt Schweinfurt durch einen freiwilligen Zuschuss private Hauseigentümer, welche eine fest installierte Regenwasserzisterne zur Nutzung des Regenwassers frostfrei im Erdreich eingerichtet haben.
Was wird gefördert?
Errichtung einer fest installierten, frostfrei im Erdreich eingerichteten Regenwasserzisterne.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses beträgt 0,25 Euro pro Liter Fassungsvermögen der Zisterne, maximal jedoch 1.000 Euro.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Die Regenwasserzisterne …
- Wurde frostfrei im Erdreich fest installiert.
- Besitzt ein Mindestvolumen von 2.000 Litern.
- Wurde nach dem 1. Januar 2017 errichtet.
Weitere Informationen für die Inanspruchnahme des Förderprogramms Energieberatung entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Unterlagen:
- Richtlinie Regenwasserzisternen
- Regenwasserzisternen Antrag
Förderprogramm Heizungspumpen
Die Stadt Schweinfurt unterstützt private Hauseigentümer durch einen freiwilligen Zuschuss, welche ineffiziente Heizungspumpen durch hocheffiziente Heizungspumpen ersetzt haben.
Was wird gefördert?
Austausch einer bestehenden Heizungspumpe gegen eine hocheffiziente Heizungspumpe.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50% der Anschaffungskosten je Pumpe. Besteht eine Heizungsanlage aus mehreren Pumpen, die ausgetauscht werden, beträgt der maximale Gesamtzuschuss 500 Euro.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Der Heizungspumpenaustausch …
- Wurde von einem in die Handwerksrolle eingetragenen Heizungsbaufachbetrieb nach dem 1. Januar 2017 durchgeführt.
- Umfasst den Austausch einer bestehenden Heizungspumpe gegen eine hocheffiziente Heizungspumpe. Hocheffizient sind Pumpen dann, wenn sie die im Merkblatt zur Heizungsoptimierung „Förderbare Pumpen“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA in der jeweils gültigen Fassung angegebenen Mindestanforderungen an Energieeffizienz einhalten.
Weitere Informationen für die Inanspruchnahme des Förderprogramms Energieberatung entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Unterlagen:
- Richtlinie Heizungspumpen
- Antrag Heizungspumpen