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Für Sie zuständig


Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: +49 9721 51- 4455 oder -4457
standesamt@schweinfurt.de

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Urkunden einfach beantragen und nachbestellen

Sie benötigen eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde? Die Stadt Schweinfurt bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Beantragung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Willkommen beim Standesamt Schweinfurt

Als Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten rund um Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle und Namensänderungen sowie weitere standesamtliche Angelegenheiten begleitet Sie das Standesamt bei den wichtigsten Ereignissen im Leben.

Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder per E-Mail. So können wir Ihnen bestmöglich weiterhelfen und Wartezeiten vermeiden.

Hausanschrift

Standesamt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt

Kontakt

E-Mail: standesamt@schweinfurt.de 
Telefon: +49 9721 51- 4455 oder -4457

Öffnungszeiten

Mo   08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di    08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi    08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do   08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr    08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Nachbestellung von Urkunden

Sie benötigen eine Geburts-, Heirats/Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde? Wie Sie Urkunden beantragen oder nachbestellen können erfahren Sie hier.

Eheschließung im Rathaus Schweinfurt

Wir begleiten Sie professionell bei der Planung des besonderen Tages und stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Geburt

Nach der Geburt Ihres Kindes stehen einige wichtige Schritte an. Das Standesamt Schweinfurt ist dabei Ihre zuständige Anlaufstelle für die Beurkundung der Geburt, wenn Ihr Kind in Schweinfurt, Dittelbrunn, Geldersheim, Schonungen, Üchtelhausen, Schwanfeld oder Wipfeld geboren wurde.

Sterbefall

Das Standesamt Schweinfurt ist für die Beurkundung des Sterbefalles zuständig, wenn die Person in Schweinfurt, Dittelbrunn, Geldersheim, Schonungen, Üchtelhausen, Schwanfeld oder Wipfeld verstorben ist.

Kirchenaustritt

Wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, welche als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, austreten möchten, so müssen Sie sich entweder an das Standesamt des Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder an einen Notar wenden.

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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