Das Standesamt Schweinfurt ist für die Beurkundung des Sterbefalles zuständig, wenn die Person in Schweinfurt, Dittelbrunn, Geldersheim, Schonungen, Üchtelhausen, Schwanfeld oder Wipfeld verstorben ist.
Meist werden von den Angehörigen Bestattungsinstitute mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt. Diese Institute zeigen dann den Sterbefall beim Standesamt an und erledigen die übrigen amtlichen Erfordernisse.
Die schriftliche Sterbefallanzeige der jeweiligen Einrichtung, des jeweiligen Krankenhauses oder des Bestatters muss dem Standesamt spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag übermittelt werden.
Welche Unterlagen sind für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich?
Die benötigten Dokumente sind vom Einzelfall (Familienstand/ Staatsangehörigkeit der/s Verstorbenen…) abhängig.
Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bei jedem Sterbefall:
ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil)
- Familienstand ledig:
Geburtsurkunde*
- Familienstand verheiratet:
Eheurkunde (Heiratsurkunde*)
- Verstorbener geschieden/verwitwet:
Eheurkunde* (Heiratsurkunde) mit Auflösungsvermerk (ersatzweise mit rechtskräftigem Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
- zusätzlich für Vertriebene/Spätaussiedler:
- Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
- Registrierschein
- Bescheinigung über eine Namenserklärung nach § 94 BVFG / Urkunde über eine Namensänderung
- Evtl. Einbürgerungsurkunde
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit/nach Einbürgerung bzw. bei ausländischen Dokumenten:
- Ausländischer Reisepass/ID-Karte
- Reiseausweis bei anerkannten Flüchtlingen
- Übersetzungen von fremdsprachigen Urkunden in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland bestellten und vereidigten Übersetzer
- Evtl. Beglaubigung (Apostille/Legalisation) auf ausländischen Urkunden oder Urkundenüberprüfung (je nach Land)
- Evtl. Einbürgerungsurkunde
In besonderen Fällen können weitere Urkunden/Dokumente erforderlich sein.
Bitte beachten Sie:
- Alle Dokumente sind im Original vorzulegen, Fotokopien sind nicht ausreichend. Die Originale werden nach der Beurkundung zusammen mit den Sterbeurkunden wieder ausgehändigt.
- *Daten, die den Personenstand des Verstorbenen (Geburt, Familienstand) betreffen, können wir beim jeweiligen Standesamt abrufen. Der Datenabruf ist ausschließlich bei deutschen Standesämtern möglich.
Ein solcher Datenabruf kann jedoch zu einer Verzögerung der Beurkundung führen, so dass wir empfehlen, die Unterlagen selbst beim Bestatter abzugeben.
Wie wird eine Sterbeurkunde beantragt?
Der Bestatter bespricht mit den Angehörigen Anzahl und Art der gewünschten Urkunden.
Es können folgende Nachweise über den Sterbefall ausgestellt werden:
- deutsche Sterbeurkunde (A4/A5)
- internationale Sterbeurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Weitere Informationen zur Nachbestellung von Urkunden finden Sie hier.
Zusätzlich werden für Sozialversicherungszwecke (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung) grundsätzlich 2 Urkunden gebührenfrei ausgestellt.
Kosten
Jede Urkunde kostet 12 €.
Kontaktdaten:
E-Mail: geburt@schweinfurt.de
Tel: 09721/51-4462