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Für Sie zuständig


Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: +49 9721 51- 4455 oder -4457
standesamt@schweinfurt.de

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Urkunden einfach beantragen und nachbestellen

Sie benötigen eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde? Die Stadt Schweinfurt bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Beantragung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Eheschließung im Rathaus Schweinfurt

Wir begleiten Sie professionell bei der Planung des besonderen Tages und stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Damit Ihre Trauung reibungslos verläuft und in bester Erinnerung bleibt, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:

  • Gästezahl: Die Kapazität des Trausaals beträgt 50 Personen, Sitzplätze sind für ca. 20 Gäste vorhanden.
  • Änderungen: Informieren Sie das Standesamt bitte rechtzeitig bei Änderungen Ihrer Daten oder des Terminwunsches.
  • Trauzeugen: Falls Sie Trauzeugen mitbringen, reichen Sie deren Ausweiskopien spätestens zwei Wochen vorher ein.
  • Dolmetscher: Bei Bedarf sind Ausweiskopie und Kontaktdaten spätestens eine Woche vorher einzureichen.
  • Identifikation: Am Tag der Trauung müssen alle Beteiligten (Brautpaar, Trauzeugen, ggf. Dolmetscher) einen gültigen Ausweis vorlegen.
  • Persönliche Gestaltung: Persönliche Traureden und musikalische Begleitung sind nach Absprache möglich.
  • Pünktlichkeit: Bitte erscheinen Sie mit Ihren Gästen mindestens 10 Minuten vor Traubeginn.
  • Fotografieren und Filmen: Aufnahmen sind erlaubt, das Veröffentlichen jedoch nicht.
  • Sektempfang: Im Rathaus selbst nicht möglich, aber meist im Innenhof erlaubt (eigene Organisation).
  • Streuen von Gegenständen: Kein Sägen, Reis- oder Konfettistreuen sowie offenes Feuer in den Räumen und auf der Freitreppe.
  • Witterung & Zugang: Bei Schnee erfolgt der Zugang über den Haupteingang, informieren Sie uns immer bei Aufzugsbedarf an Samstagen.

Bitte geben Sie diese Hinweise auch an Ihre Gäste weiter.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht das Standesamt Schweinfurt gern zur Verfügung.
 

standesamt_Trausaal_Schmal

Informationen zum Trausaal finden Sie hier.


Wie meldet man eine Eheschließung an?

Die Anmeldung der Eheschließung ist bei dem Standesamt vorzunehmen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit.
Bei diesem Standesamt erfahren Sie auch, welche Urkunden und Dokumente Sie benötigen oder welche Möglichkeiten der Namensführung Sie haben.

Das Standesamt Schweinfurt hat die standesamtlichen Aufgaben folgender Gemeinden übernommen:

  • Dittelbrunn
  • Geldersheim
  • Schonungen
  • Schwanfeld
  • Üchtelhausen
  • Wipfeld

Trauungen können jedoch nach wie vor in diesen Gemeinden durch die jeweiligen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen durchgeführt werden. Wir benötigen in diesen Fällen eine entsprechende schriftliche Terminbestätigung.

Die Prüfung der Ehevoraussetzungen und die Anmeldung der Eheschließung muss aber in jedem Fall beim Standesamt Schweinfurt erfolgen.

 

Bevor Sie heiraten können, überprüft das Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung, ob alle rechtlichen Bedingungen für Ihre Ehe erfüllt sind. 

Die Prüfung ist sechs Monate gültig und wird nicht mehr öffentlich bekannt gemacht. Die Eheschließung selbst ist danach in jedem deutschen Standesamt möglich.
 

Anmeldung

Bei der Anmeldung müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein, dazu ist eine Terminabsprache erforderlich.

Wer nicht in Schweinfurt, Schonungen, Üchtelhausen, Geldersheim, Schwanfeld, Wipfeld oder Dittelbrunn wohnt, aber in einer der Gemeinden heiraten möchte, wendet sich zuerst an sein zuständiges Wohnsitzstandesamt. Dieses nimmt die Anmeldung entgegen und schickt alle notwendigen Unterlagen zum Standesamt Schweinfurt. Der Trautermin selbst ist immer mit dem Standesamt Schweinfurt zu vereinbaren.


Wie vereinbare ich einen Termin für die Eheschließung?

Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Heiratstermin verbindlich vereinbart und schriftlich bestätigt. Gerne reservieren wir Ihren Terminwunsch unverbindlich auch schon vorab. Da die Anmeldung eine Gültigkeit von sechs Monaten hat, muss Ihr gewünschter Trautermin innerhalb dieses Zeitraumes liegen.

Trautage im Standesamt Schweinfurt sind Dienstag, Donnerstag und Freitag (jeweils vormittags), sowie festgelegte Samstage. Trauungen an anderen Tagen sind eventuell nach Absprache möglich.

Eine Übersicht finden Sie hier.

Standesamt_Treppe_schmal


Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen für die Prüfung der Ehevoraussetzungen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Genaue Informationen erhalten Sie im Rahmen eines persönlichen Vorgesprächs. Hierzu stehen wir Ihnen auch telefonisch gerne zur Verfügung.
Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.

Fremdsprachige Urkunden müssen immer von einem in Deutschland bestellten und vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Daten, die Ihren Personenstand (Geburt, Familienstand) und Ihren Wohnsitz betreffen, können wir bei den jeweiligen Standes- und Meldeämtern abrufen. Der Datenabruf ist ausschließlich für deutsche Registereinträge möglich. 

  • Sind beide Verlobte noch nicht /bzw. in Deutschland verheiratet gewesen und deutsche Staatsangehörige, dann reicht in der Regel jeweils ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Nach einer Einbürgerung ist auch die Einbürgerungsurkunde erforderlich.
     
  • Für Vertriebene/Spätaussiedler werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
  • Geburtsurkunde (mit Angabe der Eltern)
  • Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • Registrierschein
  • Bescheinigung über eine Namenserklärung nach § 94 BVFG / Urkunde über eine Namensänderung
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
     
  • Bei ausländischen Verlobten/ausländischen Dokumenten gilt folgendes:
  • Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Staatsangehörigkeit der Verlobten ab und müssen jeweils im Einzelfall persönlich besprochen werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin für ein Beratungsgespräch.
  • Fremdsprachige Urkunden müssen immer von einem in Deutschland bestellten und vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
  • Ausländische Verlobte müssen grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates vorlegen. Falls das Heimatland dieses nicht ausstellt, wird im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht Bamberg beantragt.



Ehenamensbestimmung

Seit 01. Mai 2025 bestehen im deutschen Recht eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Bestimmung der Namensführung in der Ehe.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Gebühren

  • 55,00 € wenn beide Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • 30,00 € zusätzlich pro Person, bei der ausländisches Recht anzuwenden ist
  • 12,00 € je Eheurkunde, auch in mehrsprachiger Form
  • 25,00 € für eine eidesstattliche Versicherung
  • 40,00 € für die Vornahme einer Eheschließung durch das Standesamt Schweinfurt, obwohl die Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgte
  • 40,00 € für die Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen durch das Standesamt/die Standesamtsaufsicht
  • 150,00 € für eine Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (an den festgelegten Samstagen)
  • 15,00 € - 42,00 € für ein Familienstammbuch, je nach Modell und Ausfertigung

     

Eheschließung bei lebensgefährlicher Erkrankung

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend direkt an das Standesamt (Tel:51-4450 oder standesamt@schweinfurt.de). Bei Notfällen außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit sind die Kontaktdaten in den Krankenhäusern und bei der Polizei hinterlegt.


 

Kontakt:
E-Mail: standesamt@schweinfurt.de 
Tel: 09721/51-4450

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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