Urkunden einfach beantragen und nachbestellen
Sie benötigen eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde? Die Stadt Schweinfurt bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Beantragung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wo bekommen Sie eine Urkunde?
Das Standesamt Schweinfurt ist für die Ausstellung einer Urkunde zuständig, wenn die Beurkundung in Schweinfurt, Schonungen, Üchtelhausen, Geldersheim, Schwanfeld, Wipfeld oder Dittelbrunn stattgefunden hat.
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt die Register nur innerhalb folgender Fristen führt:
| Geburtenregister | 110 Jahre |
| Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister | 80 Jahre |
| Sterberegister | 30 Jahre |
Weiter zurückliegende Urkunden befinden sich im Stadtarchiv der Stadt Schweinfurt (stadtarchiv@schweinfurt.de) bzw. im Archiv der jeweiligen Gemeinde (Dittelbrunn, Geldersheim, Schonungen, Schwanfeld, Üchtelhausen, Wipfeld). Bitte wenden Sie sich direkt dorthin.
Welche Urkunden können ausgestellt werden?
Aus dem Geburtenregister:
Aus dem Eheregister:
Aus dem Lebenspartnerschaftsregister:
Aus dem Sterberegister
Wie können Urkunden beantragt werden?
Mit unserem digitalen Serviceportal, per E-Mail oder telefonisch/persönlich bieten wir Ihnen flexible Wege zur schnellen Urkundenbestellung.
1. Über unsere Online-Verfahren
Die Beantragung von Urkunden ist über ein Online-Verfahren möglich. Im Rahmen dieses digitalen Antrages erfolgt auch die Bezahlung der Gebühr und die Erfassung der Adresse für den anschließenden kostenlosen Postversand.
2. Per Formular (Post oder E-Mail)
Eine weitere Möglichkeit ist die Bestellung per Mail. Laden Sie hierfür das entsprechende Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es per Post an Standesamt Schweinfurt, Markt 1, 97421 Schweinfurt oder per E-Mail an standesamt2@schweinfurt.de
3. Telefonisch oder persönlich bestellen
Alternativ ist auch eine telefonische/persönliche Bestellung beim Bürgerservice (09721/51-0) möglich.
Wichtige Hinweise zur Bezahlung und Abholung
Sofern die Urkunden zugesandt werden sollen, müssen vorab die Gebühren beim Standesamt bezahlt sein.
Bei der Abholung von Urkunden im Bürgerservice sind diese dort zu bezahlen. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren gültigen Ausweis und ggf. eine Vollmacht mit.

Was kostet eine Urkunde?
Alle Urkunden kosten 12,00 €.
Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Krankenkasse, Rente) sind gebührenfrei. Sie werden dann zweckgebunden ausgestellt und können nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Wer bekommt eine Urkunde?
Urkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Urkunde für sich selbst, Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.
Falls Sie eine Geburts- oder Sterbeurkunde für Geschwister beantragen möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Sofern Sie eine Urkunde für eine andere Person (Onkel, Tante, Neffe, Nichte, sonstige Verwandte oder eine dritte Person) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse (z.B Vollstreckungsbescheid) nachweisen oder eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
Kontakt:
E-Mail: standesamt2@schweinfurt.de
Tel: 09721/51-4455 oder -4457