Mo. | 8:30 | 12:00 | ||
Di. | 8:30 | 12:00 | ||
Mi. | 8:30 | 12:00 | ||
Do. | 8:30 | 12:00 | ||
Fr. | 8:30 | 12:00 |
Die Tagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter drei Jahren oder für die Betreuung in Randzeiten (d. h. vor oder nach dem Kindergarten) in Anspruch genommen. Der besondere Vorteil dieser Betreuungsform sind die individuelle Förderung, die familiären Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität.
Wer sein Kind durch eine Tagesmutter oder eine Kinderfrau betreuen lassen möchte, kann sich zur Kontaktvermittlung an die Koordinierungsstelle für Kindertagesbetreuung in Schweinfurt wenden.
Die Koordinierungsstelle berät bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge und bei allen Fragen rund um Steuern und Versicherung.
Eltern, die erwerbstätig sind, oder sich in Schulausbildung, Ausbildung sowie in einer Maßnahme zur Eingliederung befinden, können die Übernahme der Betreuungskosten durch das Jugendamt beantragen. Die Gewährung ist einkommensabhängig (§ 24 SGB VIII).
Tagespflegepersonen, die bis zu fünf Kinder über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten und länger als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt betreuen, benötigen eine Pflegeerlaubnis. Diese ist beim zuständigen Jugendamt zu beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist neben der persönlichen und gesundheitlichen Eignung in der Regel der Besuch einer Qualifizierungsmaßnahme. Die Qualifizierung wird ebenfalls von der Koordinierungsstelle für Kindertagesbetreuung durchgeführt und ist für die Teilnehmerinnen kostenlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreuung von Kindern ohne Pflegeerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Außerhalb der Öffnungszeiten von Kinderkrippen bieten private Unternehmen Betreuung an.