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Für Sie zuständig

Referat V
Kontakt Stadtjugendamt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-7802
Fax: 09721 / 51-7804
jugendamt@schweinfurt.de
Zimmer: 217

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Mo.08:3012:00
Di.08:3012:00
Mi.08:3012:00
Do.08:3012:00
Fr.08:3012:00
Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Mi: 08:00 - 16:30 Uhr; Do: 08:00 - 17:00 Uhr; Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Legale Graffiti-Flächen im Stadtgebiet

Graffiti als Kunstform fristet immer noch ein Nischendasein. Im öffentlichen Raum ist das Anbringen oder Sprühen von Gemälden zunächst einmal verboten. Einige explizit dafür vorgesehene Flächen wurden von der Stadt Schweinfurt freigegeben bzw. sind für das Besprühen vorgesehen. Damit soll nicht das Anbringen flüchtig gesprühter „Tags“ gefördert werden, sondern das Anbringen künstlerisch gestalteter Graffiti als Ausdruck urbaner Kultur.

Folgende Flächen sind freigegeben:

-    Skateplatz unter Paul-Rummert-Ring
     → NICHT gesprüht werden darf auf allen Flächen, die zum Bauwerk Brücke gehören, den Säulen, den Natursteinmauern und der            Fahrflächen der Skateanlage!
-    Unterführung Paul-Gerhardt-Straße, Nähe Alexander von Humboldt-Gymnasium (AvH)
-    Flächen am Bolzplatz „Schwarzer Weg“ (es stehen Tafeln zum Sprayen zur Verfügung!), Gründerzeitviertel 
-    Graffiti-Würfel hinter der Kunsthalle
-    Graffiti-Würfel am Eingang der Jugendeinrichtung „WOODZ“, Albert-Schweitzer-Straße 3a
-    Graffiti-Würfel neben Jugendhaus „FränZ“, Franz-Schubert-Straße 26
-    Graffiti-Wand an der Sporthalle der Albert-Schweitzer-Schulen, neben Eingang der Jugendeinrichtung „WOODZ“ (bitte auf                   Markierung achten!)
-    Kubus an der Gutermann-Promenade
-    Graffiti-Wand DDC, Trainingshalle am Hainig (siehe PDF mit Beschreibung)


WICHTIG sind folgende Hinweise an alle Künstler:

Regeln für das Sprayen an den erlaubten Wänden
-    Freigegebene Flächen sind durch Schilder an den Bauwerken gekennzeichnet und sind auf der Homepage der Kommunalen Jugendarbeitexterner Link gelistet
-    Es darf nur an den ausgewiesenen Flächen der Stadt ohne besondere Genehmigung gesprayt werden
-    Fußgänger und Radfahrerinnen dürfen beim Passieren der Graffitiwände nicht behindert werden
-    Politische Äußerungen, obszöne Darstellungen aller Art und Beleidigungen sind nicht erlaubt
-    Der Boden im Umfeld der freigegebenen Wände muss sauber bleiben und Abfälle (leere Dosen etc) müssen selber entsorgt werden
-    Außerhalb der freigegebenen Flächen ist das Sprayen an öffentlichen und privaten Einrichtungen verboten und wird strafrechtlich verfolgt

Bitte entsorgt Euren Müll in die dafür vorgesehenen Behältnisse und übersprüht vorhandene Kunstwerke nur, wenn Ihr Euch ganz sicher seid, dass Ihr es besser könnt und Ihr mit Eurem Werk auch fertig werdet.

Graffity Kommunale Jugendarbeit

Bild: Stadt Schweinfurt

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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