Urlaub
Sie können das Haus jederzeit für Besuche und Reisen verlassen. Es wird vom Pflegeheim ein bestimmter Betrag des Tagessatzes pro Urlaubstag zurückerstattet. Näheres erfahren Sie in der Verwaltung. Bitte unterrichten Sie das Pflegepersonal und die Verwaltung, wenn Sie über Nacht fernbleiben.