Mo. | 8:30 | 12:00 | ||
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das ausgewählte Gebiet liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen, übergeleiteten Baulinienplans. Dieser ist ein einfacher Bebauungsplan gem. § 30 BauGB. Gem. § 30 Abs. 3 BauGB ist ein Vorhaben im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans nach dessen Festsetzungen und Baubeschränkungen zu überprüfen, im Übrigen erfolgt die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens nach §§ 34, 35 BauGB.
Die Prüfung erfolgt somit zweistufig:
1. Das Vorhaben muss die Festsetzungen des Baulinienplans und seinen Baubeschränkungen einhalten.
2. Soweit der Baulinienplan oder die Baubeschränkungen keine Festsetzungen enthalten, sind die Anforderungen der §§ 34 und 35 BauGB zu prüfen.
Hinsichtlich Auskunft und Rückfragen zum Baulinienplan als auch zu den Anforderungen nach §§ 34 und 35 BauGB wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtentwicklungs- und Hochbauamt der Stadt Schweinfurt.
Der Baulinienplan und die ergänzenden Baubeschreibungen sind hier abrufbar:
Baulinienplan
Baulinienplan Änderung
ergänzende Baubeschreibungen