Aufgrund der allgemeinen Infektionslage, insbesondere mit einer hohen Immunität in der Bevölkerung, wurde die Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023 außer Kraft gesetzt. Ab dem 1. März 2023 bestehen damit für positiv getestete Personen keine verpflichtenden Schutzmaßnahmen, insbesondere keine Betretungs- und Beschäftigungsverbote, mehr.