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Für Sie zuständig

Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

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Öffnungszeiten:

Mo. 8:00  -  18:00
Di. 8:00  - 18:00
Mi. 8:00  - 18:00
Do. 8:00  - 18:00
Fr.  8:30  - 16:00
1. Samstag im Monat  9:30 - 12:00

Telefonische Erreichbarkeit:

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Europawahl am 9. Juni 2024

Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl

Am Sonntag, den 09. Juni findet die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. In der Stadt Schweinfurt werden rund 37.000 Wahlberechtigte aufgerufen, Ihre Stimme abzugeben.

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen sind, erhalten bis 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung mit der Post. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie beim Bürgeramt einen Wahlscheinantrag (= Beantragung von Briefwahlunterlagen) stellen:

  • Dazu kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt (an die Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt) oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann bequem nach Hause geschickt.
  • Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) bei der Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, E-Mail: wahlen@schweinfurt.de gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort) anzugeben; bitte auch die auf der Wahlbenachrichtigung oben rechts abgedruckte Wählerverzeichnis-Nr. angeben.
  • Auch Online können Briefwahlunterlagen vom 3. Mai 2024 bis 3. Juni 2024 beantragt werden. Dazu bitte den Antrag unter www.schweinfurt.deexterner Link oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwenden.
  • Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich ab 6. Mai 2024 im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt beantragt werden. Aufgrund möglicher längerer Wartezeiten wird jedoch dringend geraten, die Briefwahlunterlagen auf einem der oben genannten Wege zu beantragen.

Es wird gebeten, die Wahlscheinanträge möglichst frühzeitig zu stellen. Briefwahlunterlagen können bei der Stadt Schweinfurt nur bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr, beantragt werden.

Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss beim Bürgeramt gleichzeitig eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.

Die Briefwahlunterlagen beinhalten neben dem Wahlschein einen Stimmzettel, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt, das den Wahlberechtigten Hilfestellung für das korrekte Ausfüllen und Zurücksenden bietet.

Die Wahlbriefe können von den Wählern kostenlos über die Deutsche Post AG zurück an die Stadt Schweinfurt geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, bis spätestens 18:00 Uhr bei der Stadt Schweinfurt eingegangen sein.

zuletzt geändert: 02.05.2024

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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