k. Kreis- und Stadtgerichtsdirektor, erhielt das Ehrenbürgerrecht am 10.11.1838, bestätigt am 17.12.1838, in Erwägung seines ausgezeichneten Wirkens als Mitglied und Vorstand der Justizbehörde durch umsichtige Beförderung der Gerechtigkeitspflege, durch allseitig zuvorkommend ausgesprochene Humanität gegen die Bürger- und Einwohnerschaft und durch unverkennbares, wohlwollendes Streben der Wohlfahrt derselben verliehen.