Folgende Informationen betreffen ukrainische Flüchtlinge, die in Schweinfurt privat untergebracht sind oder durch die Regierung von Unterfranken der Stadt Schweinfurt zugewiesen wurden. Sie müssen sich im Bürgeramt anmelden und können Soziale Leistungen beantragen. Bitte gehen Sie wie folgt vor:
I. Anmeldung im Bürgeramt zur ausländerrechtlichen und melderechtlichen Erfassung
Wo:
Brückenstraße 14
97424 Schweinfurt
Wann:
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Was wird benötigt:
Außerdem müssen folgende Dokumente im Original vorgelegt werden, soweit sie vorhanden sind:
3. Reisepass oder ID-Card oder sonstiger amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein)
4. Ukrainische Aufenthaltserlaubnis bei nicht-ukrainischen Staatsangehörigen
5. Heiratsurkunde
6. Geburtsurkunde
7. Nachweis über Wohnsitz / Aufenthalt in der Ukraine
8. Nachweis über Einreisedatum nach Deutschland (z.B. Zugticket, …)
9. Ausgedrucktes Lichtbild, wenn möglich biometrisch
Hinweis für Heimtierhalter:
Bitte melden Sie sich beim Veterinäramt. Alle Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument auf Deutsch und Ukrainisch.
II. Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
Nach der Anmeldung erhalten Sie folgende Unterlagen:
- eine Bescheinigung über die Registrierung als ukrainischer Flüchtling
- einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, den Sie hier auch zum Download finden
Bitte werfen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag in den Briefkasten der Ausländerbehörde der Stadt Schweinfurt ein:
Brückenstr. 14
97421 Schweinfurt
Oder senden Sie uns diesen per Post an:
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
III. Beantragung von Asylbewerberleistungen
Um Asylbewerberleistungen zu beantragen, ist die vorherige Registrierung (siehe I. und II) erforderlich. Die Leistungen können im Amt für soziale Leistungen, Fachbereich Asylbewerberleistungen, beantragt werden.
Wo:
Ledward-Kaserne
Gebäude 209
Kasernenweg 1
97424 Schweinfurt
Wann:
Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Wann habe ich Anspruch auf Asylbewerberleistungen?
• Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder vorhandenes Vermögen selbst sicherstellen können.
• Der Vermögensfreibetrag beträgt für den Leistungsberechtigten und seine Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, jeweils 200 EUR.
• Bei der Prüfung Ihres Antrages wird Ihr gesamtes vorhandenes und sofort verwertbares Vermögen (z.B. Sparguthaben, Bargeld, Schmuck, sonstige Wertgegenstände) berücksichtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt (auch für Hilfe bei Krankheit)?
• Antrag auf Asylbewerberleistungen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben). Diesen finden Sie hier zum Download auf Ukrainisch und auf Russisch.
• Pass bzw. Ausweisdokumente
• Aufenthaltstitel (falls bereits vorhanden)
• Falls Miete zu zahlen ist, Mietvertrag / Untermietvertag (bei Privatwohnung)
• Unterzeichnete Einwilligung zur Weitergabe von Sozialdaten (1x pro volljährige Person – d.h. ab 18. Lebensjahr). Diese finden Sie hier zum Download.
• E-Mail-Adresse und Telefonnummer
• Bescheinigung über die Registrierung als ukrainischer Flüchtling
• Zuweisung der Regierung von Unterfranken (falls eine Zuweisung zur Stadt Schweinfurt durch die ANKER-Einrichtung erfolgte und eine solche ausgehändigt wurde)
• Nachweise / Angaben zu ggf. vorhandenem Vermögen (Bargeld, Sparguthaben, Schmuck, sonstige Wertgegenstände)
• Liste „Benötigte Unterlagen für Antrag auf AsylbLG-Leistungen“. Diese finden Sie hier zum Download auf Ukrainisch und auf Russisch.
Welche Miet- und Heizkosten können übernommen werden?
Die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) werden übernommen, soweit diese angemessen sind. Hierfür gibt es entsprechende Richtwerte, die Sie hier einsehen können.
IV. Wechsel von Asylbewerberleistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) bzw. zur Sozialhilfe (SGB XII) ab 01.06.2022
Mit Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bzw. Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben Flüchtlinge aus der Ukraine ab dem 1. des Folgemonats einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII. Hierzu ist eine Beantragung der entsprechenden Leistungen erforderlich. Die notwendigen Antragsunterlagen und Informationen finden Sie
- für das SGB II auf der Seite des Jobcenters
- für das SGB XII können die Antragsunterlagen im Rathaus, Amt für soziale Leistungen, angefordert werden.
Wo:
Außenbüro des Jobcenters
Ledward-Kaserne
Gebäude 209
Kasernenweg 1
97424 Schweinfurt
Wann:
01.06. - 30.06.2022
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
An den Informationstagen 07. und 08.06. ist bis 16:30 Uhr und am 09.06. bis 15:00 Uhr in Raum 139 geöffnet.
Die Fiktionsbescheinigung muss eigenverantwortlich bei der Ausländerbehörde beantragt werden (siehe II. Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis) und ist für alle Antragstellenden Voraussetzung für den Bezug der neuen Sozialleistung. Liegt die Fiktionsbescheinigung, deren Ausstellung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, nicht vor, verbleiben die Flüchtlinge aus der Ukraine entsprechend der aktuellen politischen Zielsetzung vorerst im Bezug von Asylbewerberleistungen. Jobcenter und Amt für soziale Leistungen bewilligen mit Vorlage der Fiktionsbescheinigung die Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende bzw. die Sozialhilfe zum 1. des Folgemonats, sofern die Antragsunterlagen vollständig sind.
Mit Erteilung der Fiktionsbescheinigung bzw. Aufenthaltserlaubnis können ukrainische Flüchtlinge auch eine Erwerbstätigkeit nachgehen.
Flüchtlingsberatung
Wenn Sie Unterstützung beim Registrierungsprozess in der Stadt Schweinfurt benötigen oder anderweitig Hilfe brauchen, steht Ihnen die Migrationsberatungsstelle der Diakonie gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Diakonie
Flüchtlings- und Integrationsberatung
Erika Aleksonis (Verständigung auf Russisch teilweise möglich)
An den Schanzen 6
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 2087406
E-Mail: aleksonis@diakonie-schweinfurt.de