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Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in der Stadt Schweinfurt am Stichtag 28. April 2024 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen.
Was müssen Wahlberechtigte aus anderen EU-Ländern beachten?
In Deutschland lebende Unionsbürgerinne und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen sich entscheiden, ob sie entweder an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.
Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Hierzu gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Eintragung von Amts wegen
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der Stadt Schweinfurt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in das Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei der Stadt Schweinfurt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten von der Stadt Schweinfurt spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Stadt Schweinfurt muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden.
2. Eintragung auf Antrag
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden (siehe oben) und in der Stadt Schweinfurt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der
Stadt Schweinfurt
Bürgeramt
Markt 1
97421 Schweinfurt
eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Stadt Schweinfurt im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei unter dem folgenden Link herunterladen:
Darüber hinaus werden gedruckte Antragsformulare etwa ein halbes Jahr vor der Wahl beim Bürgeramt der Stadt Schweinfurt erhältlich sein.
Im Ausland lebende Deutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis in einer Gemeinde eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis in einem europäischen Mitgliedsstaat oder in ihrer ehemaligen Heimatgemeinde eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der jeweiligen Gemeinde des EU-Mitgliedsstaates, in dem sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind, stellen oder bei der deutschen Gemeinde, bei der sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Sofern Sie vor Ihrem Wegzug in der Stadt Schweinfurt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, ist der Antrag zu richten an:
Stadt Schweinfurt
Bürgeramt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Dieser Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 eingehen.
Wahlbenachrichtigung
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen ab 3. Mai 2024 mit der Post eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes in Schweinfurt geschickt.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Bürgeramt (Tel. 09721 51-3326) nach.
Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?
Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.
Ihren richtigen Wahlraum können Sie hier suchen und finden.
Briefwahl beantragen
Wer wahlberechtigt ist, kann im angegebenen Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen.
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen; eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Bitte entscheiden Sie sich für einen dieser Wege:
Die Briefwahlunterlagen können wir frühestens ab Anfang Mai 2024 verschicken, unabhängig davon, wie frühzeitig Sie vorher den Antrag gestellt haben.
Bitte beachten Sie: Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden, müssen Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse angeben.
Aus dem Ausland mit Briefwahl wählen
Wenn Sie sich zur Wahlzeit im Ausland befinden, schicken wir Ihnen gerne die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort. Geben Sie die abweichende Versandadresse bitte zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in Schweinfurt an.
Bitte beachten Sie: Die Versandzeiten ins und aus dem Ausland sind oft deutlich länger als der Postversand innerhalb Deutschlands. Bitte bedenken Sie das bei der Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Das Risiko für den Versand in das Ausland und für die fristwahrende Rücklieferung an die Stadt Schweinfurt tragen die Wähler selbst!
Briefwahlunterlagen nicht erhalten
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert und nach 8 Werktagen noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.
Bitte melden Sie sich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024, wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post geschickt bekommen wollen. Bei Anträgen, die uns später erreichen, können wir den rechtzeitigen Erhalt nicht mehr gewährleisten!
Briefwahlunterlagen rechtzeitig abgeben
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, 18 Uhr wieder beim Bürgeramt der Stadt Schweinfurt sein. Bitte schicken Sie daher die roten Wahlbriefe so früh wie möglich wieder zurück. Sie können die Briefwahl-unterlagen deutschlandweit in jeden gelben Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen und müssen dafür kein Porto (keine Briefmarke) bezahlen.
Sie können die Briefwahlunterlagen auch noch bis Sonntag, 9. Juni 2024, um spätestens 18 Uhr in den Hausbriefkasten der Stadt Schweinfurt am Rathaus einwerfen.
Bitte beachten: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen abgeben! Sie können aber mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen gehen, wenn Sie ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Identitätsausweis, Personalausweis) dabeihaben.
Weitere Informationen zur Europawahl 2024