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Referat III
Bürgerservice
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Aktion Abstand macht sicher

„Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden, eingehalten werden.“

Dies besagt die Straßenverkehrsordnung in § 5 Abs. 4 Satz 2. Im Zuge der angestrebten Förderung des Radverkehrs weist die Stadt Schweinfurt nun mit einer umfangreichen Beschilderungsaktion auf einen ausreichenden Überholabstand hin, der von Gerichten mit mindestens 1,5 m definiert wurde. Dabei steht der Radverkehr stellvertretend auch für die vermehrt auftretenden E-Scooter. Wenn die Einhaltung eines großzügigen Abstandes auf Grund von Gegenverkehr oder an Verkehrsinseln nicht möglich ist, dann sollten Autofahrer so lange mit dem Überholvorgang warten. 

Viele Radfahrer kennen unangenehme Situationen, in denen sie im Fahrbahnbereich von Hauptstraßen zu dicht überholt oder gar geschnitten werden. Die Aktion soll durch Aufklärung die Rücksichtnahme und damit die Radverkehrssicherheit und das Sicherheitsgefühl erhöhen, denn Radler haben keine schützende Karosserie.

Schließlich soll die Aktion auch dazu beitragen, Radfahrende als gleichwertige Verkehrsteilnehmer wahrzunehmen. 
Der Mindestabstand gilt unabhängig davon, ob sich Radler auf der Fahrbahn oder auf einem abmarkierten Schutzstreifen bzw. Radfahrstreifen bewegen. 
Die Standorte der grünen Hinweistafeln wurden unter Beteiligung des ADFC ausgewählt und vorwiegend an wichtigen Radverbindungen mit erhöhter Kfz-Verkehrsbelastung angebracht. 

Rücksichtnahme auf schwächere Verkehrsteilnehmer sind natürlich auch beim Radverkehr einzufordern, insbesondere beim Überholen von Fußgängern im Seitenraum. Aber auch ein ausreichender Abstand zu wartenden oder parkenden Kfz trägt dazu bei, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Insgesamt soll ein Miteinander und nicht ein Gegeneinander im Straßenverkehr stattfinden.

Aktion Abstand Schild Aktion Abstand

Bildquelle: Moritz Kreisel, Stadt Schweinfurt

zuletzt geändert: 08.11.2019

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